WOLFGANG GRUPP ist IMPULS.GEBER für den 5. KUNST.KULTUR.KONGRESS in Würzburg am 2. Juli 2021 ab 18 Uhr im Audimax der Julius-Maximilians-Universität

Wir laden Sie herzlich dazu ein.

‚UNTERNEHMENS.KULTUR – schafft den Wandel für Werte und Haltung in der Marktwirtschaft‘

Im Vorfeld war der COUNCIL für KUNST und DESIGN, vertreten durch seinen 1. Vorsitzenden Gerd Michel, und den Mitgründern René Lang (Präsident des VDMD) und Mara Michel (Vize-Präsidentin des Deutschen Designtags), in Burladingen eingeladen, um mit WOLFGANG GRUPP, im Zentrum seiner Mitarbeiter.innen einen Film mit ihm zu drehen.

Neugierig?
https://youtu.be/M6tzrIgBJvk

Wolfgang Grupp ist ein Verteidiger des deutschen Arbeitsplatzes. Unter seiner Führung hat die Firma TRIGEMA seit seinem Eintritt weder kurzgearbeitet noch Arbeitskräfte aus Arbeitsmangel entlassen und garantiert auch heute noch den Kindern aller Mitarbeiter einen Arbeitsplatz nach deren Schulabgang.

Außerdem vertritt Wolfgang Grupp die Meinung, dass eine Produktion in Deutschland jeder ausländischen Produktion vorzuziehen ist. Voraussetzung ist allerdings, dass die qualifizierten Arbeitskräfte richtig eingesetzt, entsprechend motiviert und vor allem ihre Leistung genutzt wird.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung.

Mit herzlichen Gesund.Grüßen

Ihr

COUNCIL.und.KONGRESS.Team

Gerd Michel, René Lang und Mara Michel

Erster Maskenwettbewerb – VDMD und PARTNER

Liebe Designer.innen

der VDMD, zusammen mit seinem Partner Multi-Plot Europe, stellt das Jahr 2021 unter das Thema:
‚Wir geben etwas zurück‘.

Wir loben den 1. Maskenwettbewerb aus, unter dem Thema
Hinter jeder Maske steht ein Mensch – wie möchte ich abgeholt werden?

Sucht Euch aus den drei untenstehenden Kategorien JE eine Zielgruppe aus und reicht für diese JE einen Entwurf ein. Wir freuen uns auf Eure insgesamt drei Entwürfe.

Kategorie 1: Berufe der Mobilität
Zielgruppen:
Busfahrer.innen
Straßenbahnfahrer.innen
Zugführer/-begleiter.innen
Taxi-Fahrer.innen
Flugpersonal

Kategorie 2: Berufe aus dem Medizin-, Rettungs- und Sicherheitsbereich
Zielgruppen:
Ärzte.Ärztinnen
Pflegepersonal, sowohl im Krankenhaus, als auch der Altenpflege
Polizeibeamte.innen
Feuerwehr
Rettungsdienste

Kategorie 3: Berufe im öffentlichen Leben und in der Dienstleistung
Zielgruppen:
Beamte.innen und Behörden
Lehrer.innen
Personal im Einzelhandel
Post-, Kurier- und Lieferdienste
Dienstleister im öffentlichen Raum
Kunst- und Kultur-Koordinatoren.innen
Wirtschafts-Koordinatoren.innen

A U S L O B E R

VDMD – Netzwerk für
Mode.Textil.Interieur.Accessoire.Design
Semmelstraße 42
97070 Würzburg
0049 – 931 – 4654290
info@vdmd.de
www.vdmd.de

U N D

Multi-Plot Europe
Industriestraße 3
34308 Bad Emstal
0049 – 5624 – 9235800
info@multiplot.de
www.multiplot.de

T E R M I N E
12.04.2021 Veröffentlichung der Ausschreibung
16.06.2021 Letztmöglicher Termin zur Einreichung der Entwürfe
2. Juli 2021 Jurysitzung + Auswahl der Preisträger.innen + Bekanntgabe der Preisträger.innen
2. Juli 2021 Prämierung der Preisträger.innen während des
5. KUNST.KULTUR.KONGRESSES in Würzburg

Teilnahmebedingungen:
Teilnahmeberechtigt sind alle Schüler.innen/Studierende an Deutschen Mode-/Fach-Schulen und bereits im Beruf stehende Designer.innen.

Ausgeschlossen von der Teilnahme am Wettbewerb sind Personen, die infolge ihrer Beteiligung an der Auslobung oder Durchführung des Wettbewerbs bevorzugt sind oder Einfluss auf die Entscheidung des Preisgerichts nehmen können. Gleiches gilt für Personen, die sich durch Angehörige oder ihnen wirtschaftlich verbundene Personen einen Vorteil oder Einfluss verschaffen können.

Die Jury tagt in nichtöffentlicher Sitzung.
Die Jury setzt sich wie folgt zusammen:

Joachim Rees, CEO Multi-Plot Europe
Iris Schlomski, Journalistin und Expertin für Textil.Design
Ulrike Kähler, CEO Igedo Company
Johannes Diebel, Leiter Forschung bei Forschungskuratorium Textil
René Lang, Präsident VDMD
Susan Wrschka, Vize-Präsidentin VDMD
Mara Michel, CEO .futurize trend.forschung
Silvia Jungbauer, CEO Gesamtmasche
Alexander Hitzel, Projektleiter Innatex (angefragt)

Wettbewerbsleistungen

Die Designmasken basieren auf einer OP-Maske aus Vliesstoff nach EN 14683:2019 Typ II, haben eine medizinische Zulassung und die CE Kennzeichnung. TexShield ist eine antivirale & antibakterielle Imprägnierung mit HeiQViroblock. Die HeiQViroblock Technologie wurde als wirksam gegen SARS-CoV-2* mit einer 99,99%igen Reduktion getestet.
TexShield Plus Design Vliesstoffmasken sind waschbar nach DIN EN ISO 6330:2013 und somit nachhaltig. Weitere Informationen finden Sie unter www.texshield.de

Entwurf
Die einzige Vorgabe ist das Format im Bild.
Anlieferung Druckdaten laut Vorgabe im PDF.
Die Entwürfe müssen rapportierbar sein.

Verfassererklärung:
Projektbeschreibung (max. 1 Seite DINA4 als PDF)

Abgabe:
Jede/r Teilnehmer.in darf nur einmal einreichen: Drei Entwürfe.
Jeder Entwurf muss eindeutig zuzuordnen sein.
Die vollständigen Wettbewerbsunterlagen sind bis spätestens
16.06.2021, 10:00 Uhr an folgende E-Mail-Adresse zusenden:
info@vdmd.de

Zulassung der Arbeiten
Es werden alle Arbeiten zur Beurteilung zugelassen, die
• termingemäß eingegangen sind.
• den wesentlichen formalen Bedingungen der Auslobung entsprechen.
• in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang entsprechen.
• nicht gegen Deutsches Recht in der Symbolik verstoßen.
• nicht gegen internationales Copyright verstoßen.

Beurteilungskriterien
Die Bewertung durch die Jury erfolgt auf Basis des Wettbewerbsprojektes.

Das Ergebnis wird in der Presse veröffentlicht.
Alle Arbeiten werden öffentlich ausgestellt.

Jede.r Preisträger.in erhält:
200 Masken mit dem prämierten eigenen Entwurf zur freien Verteilung an die gewählte Zielgruppe
Trend.Color.Cards des VDMD für die, zum Zeitpunkt der Preisvergabe,
letzten 2 Saisons
Teilnahme beim VDMD.TrendResearch
Einmalige Präsenz im Juli 2021 auf der Gallery FASHION & Shoes im Rahmen der VDMD-Präsenz

Einsprüche:
Die eingereichten Entwürfe bleiben Eigentum des/der Designers.in.

Die Auslober haben das Erstveröffentlichungsrecht und sind darüber hinaus zur unentgeltlichen Veröffentlichung aller Wettbewerbsarbeiten
– ausdrücklich auch in Form von Fotografien im Internet – unter Namensnennung der Wettbewerbsteilnehmer.innen berechtigt.
Die Auslober haben das Recht, den zur Realisierung kommenden Entwurf im Rahmen von Berichten und Veröffentlichungen (Dokumentationen, Webseitenetc.) unentgeltlich zu verwenden. Bei jeder Veröffentlichung sind Urheber und Entstehungsjahr zu nennen.

Das Urheberrecht und das Recht der Veröffentlichung der eigenen Arbeiten nach Abschluss desVerfahrens bleiben jedem/jeder Verfasser.in erhalten.

Das Urteil der Jury ist nicht anfechtbar.

Wir freuen uns auf viele Einsendungen

Herzlichst

Das Team der Wettbewerbs-Auslober

VDMD – Netzwerk für
Mode.Textil.Interieur.Accessoire.Design
Semmelstraße 42
97070 Würzburg
0049 – 931 – 4654290
info@vdmd.de
www.vdmd.de

Corona: Künstlerinnen und Künstler verlieren Krankenversicherung – Politik muss jetzt handeln

Deutscher Kulturrat fordert Sozialminister Heil und Gesundheitsminister Spahn auf, umgehend tätig zu werden

Berlin, den 12.04.2021. Die Corona-Pandemie hat viele Künstlerinnen und Künstler ihrer ökonomischen Grundlage beraubt. Auftritte, Veranstaltungen, Lesungen, Ausstellungen, künstlerische Lehre und anderes mehr sind bereits seit einem Jahr nicht möglich.

Viele Versicherte in der Künstlersozialkasse haben zusätzlich zu ihrer künstlerischen Tätigkeit eine andere selbständige Tätigkeit aufgenommen, um über die Runden zu kommen. Diese andere selbständige Tätigkeit lässt teilweise temporär die eigentliche künstlerische oder publizistische Tätigkeit in den Hintergrund treten, was zum Verlust der Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse (KSK) führt.

Der Deutsche Kulturrat fordert das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie das Bundesministerium für Gesundheit auf, für die Zeit der Corona-Pandemie befristet eine schnelle und praktikable Lösung zur Bestandsgarantie für KSK-Versicherte in der Kranken- und Pflegeversicherung zu finden.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Kein gesellschaftlicher Bereich in Deutschland ist länger von den Lockdown-Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus betroffen wie der Kulturbereich. Die Not ist für viele Künstlerinnern und Künstler extrem groß. Viele Künstlerinnen und Künstler geben aber nicht auf, sondern nehmen ihr ökonomisches Schicksal selbst in die Hand, sie warten nicht auf öffentliche Unterstützung, sondern arbeiten freiberuflich außerhalb ihrer künstlerischen Tätigkeit. Doch statt dass sie für ihre Eigeninitiative gelobt werden, verlieren sie unter Umständen ihre Kranken- und Pflegeversicherung durch die Künstlersozialkasse. Das darf nicht sein. Deshalb fordern wir Sozialminister Hubertus Heil und Gesundheitsminister Jens Spahn auf, hier umgehend tätig zu werden, damit Eigeninitiative der Künstlerinnen und Künstler nicht auch noch bestraft wird.“

Neues aus Schleswig-Holstein

Die #KulturhilfeSH (https://www.landeskulturverband-sh.de/) für Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein ist schwungvoll angelaufen. Einen Monat nach Antragsstart sind bereits über die Hälfte der zur Verfügung stehenden 3 Millionen Euro aus Landesmitteln belegt. Professionelle und hauptberuflich tätige Kunstschaffende können längstens bis zum 15. Mai Stipendien in Höhe von 2.000 Euro für die Aufrechterhaltung ihrer künstlerischen Arbeit unter Pandemiebedingungen beantragen. Die Abwicklung liegt in den bewährten Händen des Landeskulturverbandes.

Eine weitere Antragsmöglichkeit für Kulturschaffende ist die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html) im Rahmen der Überbrückungshilfe III des Bundes. Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent von Januar bis Juni 2021 im Vergleich zu 2019 kann ein Liquiditätsvorschuss von bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Die Beantragung ist eigenständig, d.h. ohne Steuerberatungsbüro, möglich.

Bundeskulturministerium jetzt: Die Zeit ist reif!

Wir brauchen endlich ein eigenständiges Bundesministerium für Kultur und Medien

Berlin, den 08.03.2021. Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB hat sich gestern für ein eigenständiges Kulturressort auf der Bundesebene ausgesprochen. „Die bundespolitische Bedeutung der Kultur ist gewachsen“, sagte die CDU-Politikerin der „Süddeutschen Zeitung“ nach sieben Jahren im Amt.

Der Deutsche Kulturrat fordert bereits sein 1998 ein eigenständiges Kulturministerium auf der Bundesebene.

Mit ihrer Forderung ist Monika Grütters MdB nicht alleine. Immer mehr Politikerinnen und Politiker setzen sich für eine Stärkung der Bundeskulturpolitik durch die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums in der nächsten Legislaturperiode ein. Robert Habeck hat sich als Vorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen in „Politik & Kultur“, der Zeitung des Deutschen Kulturrates (Nr. 1/21 Seite 11) für die Einrichtung eines Bundeskulturministeriums nach der Bundestagswahl ausgesaprochen. Simone Barrientos MdB, kulturpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke, und der kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion Hartmut Ebbing MdB fordern ebenfalls ein Bundeskulturministerium in der nächsten Legislaturperiode (Politik & Kultur Nr. 3/21 Seite 4 + 5).“

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Bund wurde vor 23 Jahren kulturpolitisch wachgeküsst. Das Amt der Beauftragten für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt hat sich in den zwei Jahrzehnten sehr gut entwickelt und viel Reputation erworben. Doch um den gewachsenen Aufgaben auch in der Zukunft gerecht werden zu können, ist die Einrichtung eines eigenständigen Bundeskulturministeriums zwingend erforderlich. Nach der Bundestagswahl wird sich zeigen, ob die neue Bundesregierung bereit ist, den nächsten, längst überfälligen, Schritt zur Stärkung der Bundeskulturpolitik zu gehen. Kommt 2021 endlich das eigenständige Bundeskulturministerium? Traut Euch!“

Gute Nachricht: Aufstockung von NEUSTART KULTUR durch den Haushaltsausschuss

Deutscher Kulturrat begrüßt weitere Milliarde an Kulturfördermitteln für den Neustart des Kulturbereiches

Berlin, den 04.03.2021. Gestern hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestags die Aufstockung des Kulturprogramms NEUSTART KULTUR um eine weitere Milliarde Euro beraten und befürwortet. Vor gut einem Monat hatte sich der Koalitionsausschuss für eine Aufstockung dieses sehr erfolgreichen Programms ausgesprochen.

Der Deutsche Kulturrat hatte bereits zu Beginn der Pandemie ein spezielles Förderprogramm für den Kulturbereich gefordert und war sehr erfreut, dass mit NEUSTART KULTUR ein solches Programm aufgelegt wurde. Wir hatten uns auch sehr gefreut, dass die Vergabe der Mittel, wie von uns vorgeschlagen, über Kulturverbände und Fonds erfolgt.

Mit der weiteren Milliarde können nun die deutlich überzeichneten Einzelprogramme in NEUSTART KULTUR aufgestockt werden. Zusätzlich werden weitere Programme, die bestehende Förderlücken schließen sollen, angekündigt. Insgesamt besteht NEUSTART KULTUR aus 60 Einzelprogrammen. Besonders erfreulich ist, dass die Vergabe der Mittel auch in der Zukunft über die Kulturverbände, die Kulturfonds und die Kulturstiftung des Bundes und die Kulturstiftung der Länder fortgeführt wird. Sie haben seit Juni letzten Jahres unter Beweis gestellt, dass Programme aufgelegt werden, die den Bedarfen des Kulturbereiches entsprechen. Durch ihre enge Anbindung an die Kulturszene war und ist es möglich, schnell und gezielt zu agieren.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Gestern Nacht haben sich Bund und Länder auf einen Zeitplan und die Bedingungen zur Öffnung auch von Kultureinrichtungen verständigt. Gestern hat der Haushaltsausschuss eine weitere Milliarde Euro für NEUSTART KULTUR im Grundsatz freigegeben. Jetzt, wo es ein Öffnungsszenario gibt, wird NEUSTART KULTUR umso wichtiger, damit weitere Produktionen erdacht, vorbereitet und so bald wie möglich durchgeführt werden. Das Öffnungsszenario und die Aufstockung von NEUSTART KULTUR sind Hoffnungssignale für den von der Corona-Pandemie sehr stark gebeutelten Kulturbereich.“

Eilmeldung: Corona-Beschlüsse zum Kulturbereich – Langsam lichtet sich der Nebel!

Der Weg für Buchhandlungen, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser aus dem Lockdown

Berlin, den 04.03.2021. Gestern bis spät in die Nacht kamen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin erneut zusammen, um über die Corona-Lage und Öffnungsperspektiven zu beraten.

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass nun, wie von uns gefordert, Öffnungsvoraussetzungen für den Kulturbereich festgelegt wurden. Die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Bundesländern.

In einem ersten Öffnungsschritt dürfen ab dem 8. März, also kommenden Montag, bundesweit unter Hygienebedingungen Buchhandlungen öffnen. In einigen Bundesländern wie z.B. Berlin wurde der lokale Buchhandel während des Lockdowns nicht geschlossen. Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass mit der Öffnung von Buchhandlungen auch Bibliotheken, sofern noch nicht geschehen, ihren Betrieb wieder aufzunehmen können.

In Ländern mit einer Siebentagesinzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern können Museen, Galerien und Gedenkstätten ab dem 8. März unter Hygienebedingungen wieder öffnen. Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100 können Bundesländer den Besuch dieser Einrichtungen unter weiteren Auflagen (Terminbuchungen + Kontaktnachverfolgung) erlauben.

Wenn die Siebentagesinzidenz 14 Tage nach dem Inkrafttreten dieses Öffnungsschritts stabil bei weniger als 50 Neuinfektionen liegt, frühestens ab dem 22. März, können Kinos, Theater sowie Konzert- und Opernhäuser unter Hygienebedingungen wieder öffnen. Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100 können Bundesländer den Besuch dieser Einrichtungen unter weiteren Auflagen (tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest) erlauben.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Langsam lichtet sich der Nebel! Die Entwicklung des Inzidenzwertes wird in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Kultureinrichtungen öffnen dürfen. Das zeigt einen ersten Weg für Buchhandlungen, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Kinos, Theater sowie Konzert- und Opernhäuser aus dem Lockdown. Für andere im Kulturbereich wie die Konzertveranstalter und die Clubs, aber auch den großen Bereich der Amateurmusik wurden noch keine Beschlüsse gefasst. Sie werden auf das nächste Krisentreffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 22. März vertröstet. Die fast 12.000 heute gemeldeten Corona-Neuinfektionen zeigen aber auch deutlich, dass die Krise noch längst nicht überwunden ist. Der Kulturbereich wird mit den Öffnungsmöglichkeiten deshalb sehr verantwortlich umgehen.“

Corona: Olaf Scholz „Wir brauchen eine Perspektive, gerade für die Kultur“ – Deutscher Kulturrat im Gespräch mit Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz

Bundesfinanzminister und Vizekanzler Olaf Scholz diskutierte gestern mit Vertreterinnen und Vertreter aus dem Deutschen Kulturrat das Diskussionspapier „Kultur muss wieder ins Spiel. Jetzt Perspektiven schaffen!“.(https://www.kulturrat.de/positionen/kultur-muss-wieder-ins-spiel-jetzt-perspektiven-schaffen/)
Im Mittelpunkt stand die geforderte schrittweise Öffnung von Kultur- und Bildungseinrichtungen. Minister Scholz dankte für das Papier mit klaren Aussagen aus dem Kulturbereich.

Von Seiten des Deutschen Kulturrates wurde unterstreichen, dass Kulturorte einen wichtigen Beitrag zum Zusammenhalt in der Gesellschaft leisten. Kunst und Kultur machen das Leben lebenswert, Kulturorte sind Debattenorte, Orte der demokratischen Auseinandersetzung und der gesellschaftlichen Verständigung. Sie vereinen Angebote informellen Lernens, Spaß und Unterhaltung. Emotionen wie Lachen, Weinen, Freude finden hier ihren Platz. Kunst kann dabei helfen, Einschnitte wie beispielsweise die Corona-Pandemie emotional zu verarbeiten.

Der gesamte Kulturbereich braucht jetzt Perspektiven zur Öffnung. Diese Perspektiven werden auch benötigt, um mit Zuversicht die Zeit des Lockdowns meistern zu können. Für die Kultur- und Bildungseinrichtungen ist essenziell, dass Planungssicherheit hergestellt wird. Vorgaben zur Öffnung von Kultureinrichtungen müssen allerdings im Grundsatz einen wirtschaftlichen Betrieb ermöglichen. Zu rigide Vorschriften und enge Auflagen, zu niedrige Auslastungsgrenzen konterkarieren die Öffnungsperspektiven.

Vizekanzler und Bundesfinanzminister Olaf Scholz sagte: „Wir müssen weiter vorsichtig bleiben, die Pandemie ist noch nicht besiegt. Wir brauchen aber gleichzeitig eine Perspektive, gerade für die Kultur. Sie ist besonders hart von den Einschränkungen betroffen. Es geht mir darum, ein tragfähiges Öffnungskonzept zu entwickeln – ohne in dieser kritischen Phase der Pandemie das Erreichte zu verspielen. Ich höre die Sorgen und Nöte der Kulturschaffenden und ich verstehe das Bedürfnis nach Planungssicherheit. Deshalb arbeiten wir zudem an einem Sonderfonds für die Kulturbranche, der genau dort ansetzt.“

Die Präsidentin des Deutschen Kulturrates Prof. Dr. Susanne Keuchel sagte: „Der Kulturbereich, seien es öffentliche Kultureinrichtungen oder kulturelle Bildungseinrichtungen, privatwirtschaftliche Unternehmen sowie Künstlerinnen und Künstler und Kulturvereine, hat in den letzten Monaten mit viel Solidarität auf die Erfordernisse aufgrund der Corona-Pandemie reagiert. Es wurden harte wirtschaftliche und künstlerische Einschnitte hingenommen. Wir brauchen nun Perspektiven, wo die Reise hingeht, damit möglichst zügig mit den Planungen für die Öffnung begonnen werden kann.“

Wiedereröffnung von Kultureinrichtung: Kulturminister legen Dreistufenplan vor

Koppelung der Öffnung an die Wiederöffnung des Handels und der Gastronomie ist nur Hilfskonstruktion

Die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder haben am 5. Februar über die Wiedereröffnung von den aufgrund der Corona-Pandemie geschlossenen Kultureinrichtungen gesprochen. Heute wurden die Vorschläge, die von den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten und die Kanzlerin am Mittwoch der kommenden Wochen diskutiert werden sollen, bereits in den Medien vorgestellt.

In einem Dreistufenplan fordern die Kulturminister der Länder:

1. Wenn Schulen und Kitas geöffnet werden, dann sollen auch die außerschulischen Bildungsangebote der Kultureinrichtungen und der Musik- und Kunstschulen wieder zugelassen werden.
2. Wenn der Einzelhandel wieder öffnet, dann sollen Museen, Galerien, Gedenkstätten und Bibliotheken sowie vergleichbare Einrichtungen auch öffnen. Daneben sollen Freiluftveranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern möglich sein.
3. Wenn die Gastronomie wieder öffnet, dann sollen auch wieder Veranstaltungen in Theatern, Opernhäusern und Konzerthäusern, Kinos und ähnlichen Gebäuden möglich gemacht werden. Dies soll auch für Proben und Auftritte der Laien- und Amateurkultur, etwa Chöre, gelten.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, wird rechtzeitig vor dem Treffen der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundeskanzlerin ein Papier vorlegen, wie Kultur wieder ins Spiel kommen kann.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturates, Olaf Zimmermann, sagte: „Es ist gut, dass die Kulturministerinnen und Kulturminister der Länder endlich an einem Plan zur Wiedereröffnung der Kultureinrichtungen arbeiten. Das neue Infektionsschutzgesetz verpflichtet die Länder, bei Schließungen von Kultureinrichtungen zu begründen, warum die Maßnahmen trotz der Bedeutung der Kunstfreiheit (GG 5,3) unumgänglich sind. In diesem Sinne kann die Koppelung der Öffnung an die Wiederöffnung des Handels und der Gastronomie nur eine Hilfskonstruktion sein, da die Öffnung von Kultureinrichtungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine höhere verfassungsrechtliche Priorität hat.“