Der Weg für Buchhandlungen, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Kinos, Theater, Konzert- und Opernhäuser aus dem Lockdown
Berlin, den 04.03.2021. Gestern bis spät in die Nacht kamen die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und die Bundeskanzlerin erneut zusammen, um über die Corona-Lage und Öffnungsperspektiven zu beraten.
Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass nun, wie von uns gefordert, Öffnungsvoraussetzungen für den Kulturbereich festgelegt wurden. Die konkrete Umsetzung obliegt den jeweiligen Bundesländern.
In einem ersten Öffnungsschritt dürfen ab dem 8. März, also kommenden Montag, bundesweit unter Hygienebedingungen Buchhandlungen öffnen. In einigen Bundesländern wie z.B. Berlin wurde der lokale Buchhandel während des Lockdowns nicht geschlossen. Der Deutsche Kulturrat geht davon aus, dass mit der Öffnung von Buchhandlungen auch Bibliotheken, sofern noch nicht geschehen, ihren Betrieb wieder aufzunehmen können.
In Ländern mit einer Siebentagesinzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern können Museen, Galerien und Gedenkstätten ab dem 8. März unter Hygienebedingungen wieder öffnen. Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100 können Bundesländer den Besuch dieser Einrichtungen unter weiteren Auflagen (Terminbuchungen + Kontaktnachverfolgung) erlauben.
Wenn die Siebentagesinzidenz 14 Tage nach dem Inkrafttreten dieses Öffnungsschritts stabil bei weniger als 50 Neuinfektionen liegt, frühestens ab dem 22. März, können Kinos, Theater sowie Konzert- und Opernhäuser unter Hygienebedingungen wieder öffnen. Liegt der Inzidenzwert über 50 aber unter 100 können Bundesländer den Besuch dieser Einrichtungen unter weiteren Auflagen (tagesaktuellem Schnell- oder Selbsttest) erlauben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Langsam lichtet sich der Nebel! Die Entwicklung des Inzidenzwertes wird in den nächsten Wochen darüber entscheiden, ob und unter welchen Bedingungen Kultureinrichtungen öffnen dürfen. Das zeigt einen ersten Weg für Buchhandlungen, Museen, Galerien, Gedenkstätten, Kinos, Theater sowie Konzert- und Opernhäuser aus dem Lockdown. Für andere im Kulturbereich wie die Konzertveranstalter und die Clubs, aber auch den großen Bereich der Amateurmusik wurden noch keine Beschlüsse gefasst. Sie werden auf das nächste Krisentreffen der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin am 22. März vertröstet. Die fast 12.000 heute gemeldeten Corona-Neuinfektionen zeigen aber auch deutlich, dass die Krise noch längst nicht überwunden ist. Der Kulturbereich wird mit den Öffnungsmöglichkeiten deshalb sehr verantwortlich umgehen.“