Eilmeldung: Eine Milliarde Euro mehr für NEUSTART KULTUR

Berlin, den 03.02.2021. Im Ergebnis des Koalitionsausschusses von heute Abend steht: „Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise: Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.“

Teilnehmer des Koalitionsausschusses waren: Angela Merkel (CDU), Olaf Scholz (SPD), Armin Laschet (CDU), Saskia Esken (SPD), Norbert Walter-Borjans (SPD), Markus Söder (CSU), Ralph Brinkhaus (CDU/CSU) und Rolf Mützenich (SPD).

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturates, Olaf Zimmermann, sagte: „Ich freue mich sehr, dass die Politikerinnen und Politiker von SPD und CDU/CSU heute Abend im Koalitionsausschuss die Verdoppelung der Förderung von NEUSTART KULTUR um eine Milliarde Euro beschlossen haben. Unserer Bitte nach Aufstockung des Programmes wurde entsprochen. Danke an ALLE, die der Kultur heute Abend so kräftig unter die Arme gegriffen haben.“

Updates zur Corona-Unterstützung für den Kulturbereich

Sie haben sicher mitbekommen, dass die Bundesregierung, (Bundeswirtschaftsministerium, Bundessozialministerium, Bundesfinanzministerium und die Staatsministerin für Kultur und Medien) wegen der (bis dato) Corona-Unterstützungen stark in die Kritik geraten sind.

Diese Kritik hat dazu geführt, dass die zuständigen Stellen stark nachbessern:

Insolvenzen:
Die teilweise Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht soll noch einmal um ein bis zwei Monate verlängert werden.

Neustarthilfe für Soloselbstständige:

– Die Neustarthilfe kann von Solo-Selbständigen beantragt werden, die im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaftet haben. Weiter können unständig Beschäftigte, z.B. Schauspielerinnen und Schauspieler, die Einkommen aus selbständiger Tätiger und unständiger Beschäftigung beziehen, die Neustarthilfe beantragen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit gleichgestellt.
– Solo-Selbständige können statt Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ansetzen.Die volle Betriebskostenpauschale erhalten diejenigen, deren Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Januar 2019 bis Juni 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.
– Bei der einmaligen Betriebskostenpauschale, also keiner Einzelerstattung von Betriebskosten, liegt der Referenzumsatz bei 50 Prozent des Gesamtumsatzes des Jahres 2019. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.
– Die Betriebskostenpauschale wird als Vorschuss gezahlt. Wird im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 ein höherer Umsatz erzielt, muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.
– Der Betriebskostenzuschuss wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Sie kann, sofern erforderlich, zusätzlich beantragt werden. Die Grundsicherung bezieht sich auf die privaten Ausgaben. Der Betriebskostenzuschuss ist ein steuerbarer Zuschuss.

Überbrückungshilfe III (die 3. Phase der Unterstütungen während CORONA):
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier planen, haben bei der Überbrückungshilfen III nachgebessert:

– Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben. Die Mittel müssen für die jeweiligen Monate beantragt werden. Der Referenzmonat ist der jeweilige Monat im Jahr 2019; also für den Dezember 2020 der Dezember 2019, für den Januar 2021 der Januar 2019 usw.Unternehmen, die bereits November- oder Dezemberhilfen beantragt haben, können für die Monate November und Dezember keine Überbrückungshilfe III beantragen.
– Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis 750 Millionen Euro in Deutschland können die Hilfe beantragen.Die Überbrückungshilfe kann bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat betragen. Hier sind allerdings die beihilferechtlichen Obergrenzen zu beachten.
– Der Höchstbetrag für Abschlagszahlungen beträgt 100.000 Euro.
– Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019: bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent Erstattung von 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent Erstattung von 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent Erstattung von 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Es wurde ein Musterkatalog für förderfähige Fixkosten erstellt, in dem diese beispielhaft aufgeführt werden. Zusätzlich können Investitionen in die Digitalisierung bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier können auch Kosten berücksichtigt werden, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.

November- und Dezemberhilfen:
Die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen werden von 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt.
Diese können bis zum 31.03. (Novemberhilfe), bzw. bis zum 30.04. (Dezemberhilfe) getrennt beantragt werden.
Genaue Informationen dazu findet Sie hier:
https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/fuer-solo-selbstaendige-und-unternehmen-der-kultur-und-kreativwirtschaft/

Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Aus dem Bundesarbeitsministerium ist zu hören, dass die strukturellen Verbesserungen für soloselbständige Kulturschaffende diskutiert werden sollen.

NEUSTART KULTUR:
Die vom Deutschen Kulturrat angestoßene Debatte über eine zweite Finanzierungsrunde für das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR (https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/neustart-kultur/) nimmt langsam Fahrt auf.

Es ist gut, dass Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Verbänden, Fonds und Institutionen den Vertrauensvorschuss gegeben hat, die richtigen Einzelprogramme für das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR zu entwickeln.

Es zeigt sich, dass sie die Bedarfe der jeweiligen Szene, Gruppe oder auch künstlerischen Sparte kennen. Sie agieren flexibel und verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln.

NEUSTART KULTUR wird von der Kulturszene angenommen. Es werden viel mehr Anträge gestellt, als positiv beschieden werden können. Die Mittel für NEUSTART KULTUR müssen daher dringend aufgestockt werden. NEUSTART KULTUR ist eine Erfolgsgeschichte in schweren Zeiten.

Förderungen durch die Länder:
Die Bundesländer haben ebenfalls wichtige Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Soloselbständige aus dem Kulturbereich aufgelegt. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
https://www.kulturrat.de/corona/massnahmen-der-laender/

Es geht voran. Kämpfen Sie daher weiter für Ihre Unterstützung und lassen Sie sich nicht unterkriegen.

Corona: Kultur-Lockdown bis Ende Januar – Ende offen – Deutscher Kulturrat fordert mehr Unterstützung für den Kulturbereich ein

Berlin, den 06.01.2020. Bund und Länder haben gestern auch eine Verlängerung des Kultur-Lockdown bis Ende Januar 2021 beschlossen. Diese Maßnahmen sind leider notwendig, wenn man sich die aktuellen Todeszahlen durch den Coronavirus in Deutschland alleine in den letzten 24 Stunden von mehr als 1.000 Menschen ansieht. Für den Kulturbereich heißt der harte Lookdown aber eine weitere Verschärfung seiner seit Monaten extrem angespannten Situation.

Der Deutsche Kulturrat, der Spitzenverband der Bundeskulturverbände, fordert deshalb die bestehenden Hilfen für die Kultur- und Kreativwirtschaft weiter zu führen, dringend nach zu justieren und zu erweitern. Außerdem fordert der Deutsche Kulturrat umgehend eine Reform der Arbeitslosenversicherung für Selbständige.

Der Deutsche Kulturrat fordert u.a.:  

– Bei der November-, Dezember-, Januarhilfe auf die faktische Betroffenheit vom Lockdown abzustellen und die bestehende Regelung, dass indirekt Betroffene mindestens 80 Prozent des Umsatzes mit direkt betroffenen Unternehmen machen müssen, auf 50 Prozent des Umsatzes abzusenken. Weiter müssen die Regelungen so angepasst werden, dass verbundene Unternehmen sie ebenso nutzen können.

– Bei der Überbrückungshilfe III für Solo-Selbständige, der Neustarthilfe, sind als Bemessungsgrundlage für die Zahlung einer einmaligen Betriebskostenpauschale 25 Prozent des Vergleichsumsatzes im Jahr 2019 eingesetzt. Das führt dazu, dass die Pauschalsumme bei der Mehrzahl der Solo-Selbständigen viel zu gering ausfällt. Der zugrunde gelegte Prozentsatz muss mindestens auf 50 Prozent erhöht werden. Förderungen bzw. Zuwendungen bilden bei Solo-Selbständigen im Kulturbereich regelmäßig einen Teil der Einnahmen. Sie sollten daher bei der Ermittlung des Vergleichsumsatzes als Umsatz anerkannt werden. Insgesamt ist der Ansatz, Betriebskostenpauschalen zu zahlen, der richtige Weg. Er sollte konsequent zu einer angemessenen erweiterten Betriebskostenpauschale für Solo-Selbständige ausgeweitet werden.

– Für das überzeichnete Bundesprogramm NEUSTART KULTUR, das sich vornehmlich an die Kultur- und Kreativwirtschaft richtet, sollten erneut 1 Mrd. Euro bereitgestellt werden, um die erfolgreiche Arbeit fortsetzen zu können.

– Die Arbeitslosenversicherung für Selbständige muss dringend reformiert werden. In der aktuellen Corona-Pandemie erweist sich die gesetzliche Sozialversicherung als ein wichtiger Stabilisator. Unternehmen können für ihre abhängig Beschäftigten Kurzarbeitergeld beantragen und damit Arbeitsplätze sichern. Selbständige, die freiwillig Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt haben, können Arbeitslosengeld beantragen. Die bestehenden Regelungen für Selbständige müssen jetzt angepasst werden, damit mehr Selbständige aus dem Kulturbereich einen Zugang zu dieser Versicherung erhalten können.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Der Kulturbereich trägt stärker als andere gesellschaftliche Bereiche die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus seit März des letzten Jahres. Da viele Kultureinrichtungen teilweise schon seit zehn Monaten geschlossen sind, nur wenige in der Sommerzeit unter strengen Hygienekonzepten und sehr geringer Besucherzahl wieder öffnen durften und sich viele seit November wieder im harten Lockdown befinden, ist die Not im Kulturbereich sehr groß. Bald befinden wir uns ein ganzes Jahr im kulturellen Ausnahmezustand. Betroffen sind die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft genauso, wie die öffentlichen Kultureinrichtungen und die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler. Wir haben deshalb konkrete Forderungen zur Verbesserung der Hilfsprogramme und der Arbeitslosenversicherung für Selbständige vorgelegt und erwarten, dass die Bundesregierung, namentlich der Bundesfinanzminister, der Bundesarbeitsminister, der Bundeswirtschaftsminister und die Kulturstaatsministerin umgehend im Sinne der Kultur tätig werden.“

– Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Kultur- und Kreativwirtschaft jetzt stützen und Perspektiven geben“ finden Sie hier.

– Die Stellungnahme des Deutschen Kulturrates „Arbeitslosenversicherung: Zugang für Selbständige verbessern“ finden Sie hier.

– Eine aktuelle Übersicht zu den Hilfsmaßnahmen des Bundes für den Kulturbereich finden Sie hier.

art.to.go

Neue Wege zur Kunst

Der Council für Kunst und Design geht mit den Werken seiner Künstler.innen auf die Straße.

 Die Plattformen für Künstler, wie Museen und Galerien,  sind wieder im Lockdown und die Künstler haben weiterhin keine Chance auf Einnahmen durch Verkauf ihrer Werke.

Deshalb hat der Council für Kunst und Design drei Werke seiner Künstler.innen  auf hochwertige Stofftaschen drucken lassen. Für den zertifiziert nachhaltigen Stoff und Druck steht als Sponsor die Firma Multiplot.

 Jetzt sollen die drei Künstler.innen handfest unterstützt werden beim Verkauf ihrer Taschen. Verkaufsplattform bietet der COUNCIL für KUNST und DESIGN ab 111 €.

Mit dem Kauf werden die Künstler.innen direkt unterstützt.

Bei Interesse bitte per Email an info@artdesigncouncil.com

 Zu den Künstlern – auf dem Bild von links nach rechts:

Angelika Summa, in Würzburg lebend.

Petra Rau, ebenfalls eine Würzburger Künstlerin.

René Lang, Designer und Künstler.

 Herzliche Gesund.Grüße

 Gerd Michel  

Corona versus Kultur – Newsletter Nr. 29 vom 15.12.2020 des Deutschen Kulturrates

Sehr geehrte Damen und Herren,

der Kulturbereich trägt die notwendigen Maßnahmen zum Schutz vor dem Corona-Virus seit März dieses Jahres mit. Das gilt selbstverständlich auch für den morgen beginnenden zweiten vollständigen Lockdown.

Ich hätte mir schon früher eine klarere Linie gewünscht, die uns allen diese harten Maßnahmen über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel vielleicht hätten ersparen können. Nur den Kulturbereich und die Gastronomie zu schließen, war erwartbar unzureichend.

Da der Kulturbereich teilweise schon seit März dieses Jahres geschlossen ist, nur wenige in der Sommerzeit unter strengen Hygienekonzepten und sehr geringer Besucherzahl wieder öffnen durften und sich viele seit November wieder im harten Lockdown befinden, ist die Not im Kulturbereich sehr groß.

Betroffen sind die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft genauso, wie die öffentlichen Kultureinrichtungen und die soloselbständigen Künstlerinnen und Künstler. Wir haben deshalb konkrete Forderungen zur Verbesserung der Hilfsprogramme vorgelegt und erwarten, dass die Bundesregierung, namentlich der Bundesfinanzminister, der Bundeswirtschaftsminister und die Kulturstaatsministerin umgehend im Sinne der Kultur handeln.

Es war richtig und gut, dass Bund und Länder mit Soforthilfen, Kreditprogrammen, Kurzarbeit, der Öffnung der Grundsicherung, der Änderung des Insolvenzrechts, der Stundung von Sozialversicherungsbeiträgen und Steuern unmittelbar im 1. Quartal 2020 auf die Not im Kulturbereich reagiert haben. Auch wenn einzelne Maßnahmen unzureichend oder kritikwürdig sind, haben sie gezeigt, dass schnell und unmittelbar geholfen werden sollte. Auch die Maßnahmen des 2. Quartals 2020 wie beispielsweise die Überbrückungshilfe I und II sind von der Unmittelbarkeit der Pandemie geprägt. Dies gilt gleichermaßen für die November- und Dezemberhilfe im 4. Quartal sowie die Überbrückungshilfe III. Hier eine Übersicht!

Das Programm NEUSTART KULTUR ist von einem anderen Geist geprägt, hier stehen Qualitäts- und nicht wirtschaftliche Kriterien im Vordergrund. Hier eine Übersicht!

Auch die Länder haben eine Vielzahl von Programmen aufgelegt. Hier eine Übersicht!

Damit die zur Verfügung stehenden Mittel von den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, den Künstlerinnen und Künstlern und den öffentlichen Kultureinrichtungen besser genutzt werden können, müssen sie nachjustiert werden. Das wird unsere gemeinsame Aufgabe in den nächsten Tagen und Wochen sein.

Ich wünsche Ihnen trotz dieser großen Herausforderungen schöne Weihnachtstage und einen hoffungsvollen Jahreswechsel.

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Bund erhöht Mittel für Künstlersozialversicherung – Abgabesatz bleibt damit stabil – Deutscher Kulturrat begrüßt die Erhöhung des Bundeszuschusses

Berlin, den 30.11.2020. Der Gesetzgeber entlastet die Künstlersozialversicherung zusätzlich zum Bundeszuschuss um weitere 32,5 Millionen Euro. Dies hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beschlossen. Durch die zusätzlichen Bundesmittel kann auch im nächsten Jahr der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse weiter stabil bei 4,2% gehalten werden.

Die Künstlersozialabgabe müssen Unternehmen, Vereine und andere Institutionen entrichten, wenn Künstler oder Publizisten für sie freiberuflich tätig sind. Grundlage sind die gezahlten Honorare. Die Künstlersozialabgabe deckt bislang zu 30 Prozent die Kosten der Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung freiberuflicher Künstler und Publizisten. Die weiteren Kosten werden bislang zu 20 Prozent durch einen Bundeszuschuss und zu 50 Prozent durch die Versicherten selbst aufgebracht. Der Bund erhöht jetzt in der Corona-Krise seinen Anteil.

Der Deutsche Kulturrat hatte bereits am 18. März bei einem Gesprächen mit Arbeitsminister Hubertus Heil MdB, Wirtschaftsminister Peter Altmaier MdB, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium Wolfgang Schmidt und Kulturstaatsministerin Monika Grütters MdB auf die Notwendigkeit der Unterstützung der zur Künstlersozialabgabe verpflichtenden Unternehmen hingewiesen.

Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das ist eine gute Nachricht für den Kulturbereich. Der Abgabesatz zur Künstlersozialkasse bleibt 2021 stabil bei 4,2%. Die Politik hat durch ihre Intervention eine drohende Erhöhung des Abgabesatzes zur Küntlersozialkasse abgewandt und damit den unter der Corona-Pandemie notleidenden abgabepflichtigen Unternehmen unter die Arme gegriffen.“

Corona versus Kultur – Newsletter des Deutschen Kulturrates

Was für ein Jahr! – Fast bin ich versucht, einen großen Seufzer wie in einer Sprechblase in einem Comic zu setzen. 2020 geht in vier Wochen zu Ende, es sollte das große Beethoven-Jahr werden. 250 Jahre Beethoven standen auf dem Programm, in Bonn, seiner Geburtsstadt, aber auch an anderen Orten sollte sein Geburtstag begangen werden. Beethoven als Komponist, als Künstler von Weltrang sollte gefeiert werden. 2020 sollte ebenso ein Hölderlin-Jahr werden. Dem wie Beethoven 1770 geborenen Dichters Friedrich Hölderlins sollte gedacht werden. Symposien zu seinem Werk, oft erratisch, zugleich berührend und erstaunlich modern, waren geplant. Der Hölderlin-Turm in Tübingen, in dem er die letzten Jahre seines Lebens in geistiger Umnachtung verbrachte, bekam eine neue Ausstellung. 2020, die zweite Jahreshälfte sollte das EU-Jahr werden. Deutschland hat die EU-Ratspräsidentschaft inne. Viele Veranstaltungen, Tagungen und Diskussionen waren in Planung. An das Europäische Kulturerbejahr sollte angeknüpft werden, das Humboldt Forum in Berlin mit großem Aplomb eröffnet werden. Stattdessen ein nicht mehr enden wollender Lockdown, für viele seit März, voraussichtlich bis ins kommende Jahr hinein.

Hoffnungsfroh fing das Jahr 2020 an. Zwar war gleich am Anfang von einer merkwürdigen Krankheit in einer Millionenstadt irgendwo in China zu hören, doch haben viele gedacht, das geht vorbei. Das bleibt auf Asien beschränkt und die Menschen dort haben Erfahrungen mit Pandemien – SARS hat es doch gezeigt.

Doch Corona übernahm das Regime. Die Weltgesundheitsorganisation und das Robert Koch-Institut machten gerade am Anfang der Pandemie keine gute Figur. Jetzt ist nicht die Zeit, die Arbeit dieser beiden Institutionen zu evaluieren, doch wenn die Pandemie hoffentlich bald unter Kontrolle ist, sollten wir dringend diese Organisationen reorganisieren, um für die Zukunft besser gewappnet zu sein.

Im März begann dann die heiße Pandemiephase. Ab Mitte März 2020 kam es zum ersten bundesweiten Lockdown mit der Schließung der Schulen und Kindertagesstätten, Geschäfte, Restaurants und Hotels, Industrieunternehmen und Dienstleistungsbetriebe, Gotteshäuser und der Kultur.

Dabei ist es in Deutschland vergleichsweise noch ganz gut gelaufen. Anders als in anderen Ländern können die schwer Erkrankten noch auf den Intensivstationen versorgt werden. Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte arbeiten bis an die Belastungsgrenze, um die Erkrankten zu versorgen. Sie lernen jeden Tag dazu im Umgang mit der neuen Krankheit. Jeden Tag ist in den Nachrichten zu verfolgen, wie es in anderen europäischen Ländern aussieht. In Italien, in Spanien erreichten im Frühjahr die Erkrankten- und die Todeszahlen Rekordhöhen. Strenge Ausgangssperren wurden verhängt.

Und in der Kultur? Am 4. März veröffentlichte der Deutsche Kulturrat seine erste „Corona-Pressemitteilung“ unter der Überschrift „Corona-Virus trifft Kulturbereich hart“. Wie hart er ihn trifft, haben wir uns seinerzeit nicht ausgemalt. Am 4. März ging es um die Absage der Leipziger Buchmesse und die Verschiebung der Frankfurter Buchmesse. Der Deutsche Kulturrat mahnte: „Die Absage der Leipziger Buchmesse und die Verschiebung der Frankfurter Musikmesse werden empfindliche wirtschaftliche Auswirkungen insbesondere auf klein- und mittelständische Unternehmen haben. Für sie sind die Messen wesentliche Orte, um sich und ihre Arbeit zu präsentieren und Geschäfte abzuschließen. Auch andere Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft, wie privatwirtschaftliche Konzertveranstalter, werden Einbußen erleiden müssen, wenn Veranstaltungen abgesagt werden. Es ist daher zentral, dass das Bundeswirtschaftsministerium bei seinen Wirtschaftshilfen nicht nur das produzierende Gewerbe, sondern auch die klein- und mittelständisch geprägte Kultur- und Kreativwirtschaft im Blick hat.“

Nach dem 4. März ging es Schlag auf Schlag weiter. Fast jeden Tag kamen neue Meldungen. Der „Corona versus Kultur-Newsletter“ wurde gestartet. Kontinuierlich werden, heute zum 28. Mal, Neuigkeiten zusammengestellt und verbreitet. Es ging um erste vorsichtige Förderprogramme, um Überbrückungshilfen und anderes. Immer deutlicher wurde, dass mit kleinen, sporadischen Maßnahmen der Kulturszene und speziell der Kultur- und Kreativwirtschaft nicht zu helfen war. Der Deutsche Kulturrat forderte deshalb einen Kulturinfrastrukturfonds zur Unterstützung der kulturellen Infrastruktur, d. h. der Künstlerinnen und Künstler, der Kulturunternehmen, der Kulturvereine und der öffentlichen Kultureinrichtungen.

Schnell wurde deutlich, dass die Corona-Pandemie insbesondere jene ökonomisch hart treffen würde, die ohnehin nur geringe Einkommen haben. Zu nennen sind etwa die fast 300.000 geringfügig Beschäftigten allein in der Kultur- und Kreativwirtschaft, würden noch diejenigen, die in geringfügiger Beschäftigung in öffentlichen Kultureinrichtungen oder bei Kulturvereinen tätig sind, hinzugezählt, wäre die Zahl noch deutlich größer. Über sie wird kaum gesprochen, sie sind einfach weg. Viele dieser geringfügig Beschäftigten werden Studierende sein, die neben einem Einblick in das Berufsleben vor allem durch ihre Tätigkeit ihren Lebensunterhalt gesichert haben.

Zu nennen sind weiter kurz befristet Beschäftigte, Schauspielerinnen, Maskenbildner und viele andere, die vor allem in Film- und Fernsehproduktionen nur für wenige Tage abhängig beschäftigt sind. Sie zahlen zwar Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, schon in „normalen“ Situationen bekommen sie nur in seltenen Fällen Arbeitslosengeld I, jetzt sind sie davon sehr oft ebenso ausgeschlossen wie vom Kurzarbeitergeld.
Zu nennen sind die vielen Künstlerinnen, die Kulturvermittler und viele andere, die selbständig sind und darauf angewiesen sind, dass der „Laden läuft“, dass ständig neue, wenn auch kleine, Aufträge hineinkommen. Diese Aufträge blieben nun aus und vielen blieb als Rettungsanker nur die Grundsicherung.

Der Zugang zur Grundsicherung wurde zwar vereinfacht, so werden die Mietkosten in voller Höhe übernommen, egal ob die Wohnung im Sinne des Gesetzes „angemessen“ ist oder nicht, das Vermögen darf 60.000 Euro pro Person betragen, die Altersvorsorge muss nicht angetastet werden und diejenigen Selbständigen, die Grundsicherung beantragen, müssen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen. Dennoch, das System zeigt seine Schwäche in den Optionsgemeinden, die während der Agenda-2010-Reformen geschaffen wurden, um flexibel zu reagieren, allerdings nicht an die Weisungen der Bundesagentur für Arbeit gebunden sind. In der Praxis hat das System der Grundsicherung zahlreiche Haken und Ösen.

Im Kulturbereich wird sich heftig dagegen gewehrt, auf einmal wie ein Hartz-IV-Empfänger behandelt zu werden. Es zeigt sich, dass die Soforthilfen und im Anschluss daran die Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums nach wie vor ein Unternehmensbild vor Augen haben, bei dem vor allem die Deckung der Fixkosten wie Miete usw. das Problem darstellen. Die seit vielen Jahren schon bestehende „neue“ Form des Arbeitens und der Selbständigkeit, das Laptop-Aufklappen an jedem beliebigen Ort, wird von den bisherigen Hilfsmaßnahmen nicht erfasst.

Zahlreiche, schon seit Langem bestehende Probleme schwappen in Corona-Zeiten auf einmal nach oben. Pflegenotstand, Ausdünnung des öffentlichen Dienstes bei den Gesundheitsämtern, deregulierte Arbeit, Scheinselbständigkeit, Selbständigkeit ohne hinreichende wirtschaftliche Grundlage, mangelnde Digitalisierung, fehlende Breitbandversorgung, kaum Monetarisierungsmöglichkeiten für Kunst im Netz, unzureichende Digitalisierung an den Schulen … die Aufzählung ließe sich mühelos fortsetzen.

Nach den ersten Monaten der sich überschlagenden Ereignisse der Corona-Pandemie bot der Sommer 2020 ein bisschen Entspannung. Die Infektionszahlen gingen nach unten, die harten Maßnahmen hatten Wirkung erzielt, die Menschen hielten sich stärker draußen auf. Im Kulturbereich öffneten langsam und zaghaft wieder die Einrichtungen, Auftritte fanden, wenn auch unter strengen Hygienebedingungen, wieder statt. Sogar die Frankfurter Buchmesse wurde geplant, die Art Cologne wurde für den November ins Auge gefasst. Theater, Museen, Kinos, soziokulturelle Zentren, Bibliotheken usw. konnten unter passgenauen Hygienekonzepten sehr eingeschränkt wieder arbeiten. NEUSTART KULTUR, das vom Deutschen Kulturrat geforderte eine Milliarde Euro große Kulturinfrastrukturprogramm, konnte anlaufen.

Und dann, im Oktober der Rückfall, wieder steigende Infektionszahlen, noch herrschte die Hoffnung, dass es dieses Mal den Kulturbereich nicht so hart treffen möge. Die Hygienekonzepte lagen doch vor und wurden penibel umgesetzt. Dennoch, auch Kultureinrichtungen müssen ab dem 2. November, dem Beginn des zweiten Lockdowns, wieder schließen. Fast alle wieder auf null.

Es wurde uns klar, es geht gar nicht um das Theater und das Museum und ihre ausgefeilten Hygienekonzepte, sondern es geht schlicht und ergreifend darum, dass die Menschen nicht rausgehen sollen. Zu Hause bleiben ist die Idee. Möglichst wenig Menschen treffen das Ziel.

Wir konnten erreichen, dass im Infektionsschutzgesetz, das korrekt „Drittes Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ heißt, im § 28a „Besondere Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2“ die Untersagung oder Beschränkung des Betriebs von Einrichtungen, die der Kultur und der Freizeitgestaltung zuzurechnen sind, nicht mehr in einen Topf geworfen werden. Im § 28a Ziffer 7 wurden die Kultureinrichtungen nun eigenständig aufgenommen: „Untersagung oder Beschränkung von Kulturveranstaltungen oder des Betriebs von Kultureinrichtungen“.

Kultureinrichtungen sind mehr als Freizeiteinrichtungen. Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser, Kinos und andere sind viel mehr als reine Vergnügungsorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Künftige Einschränkungen für Kulturorte wegen der Pandemie müssen aufgrund der neuen Regelungen im Infektionsschutzgesetz von den Regierungen von Bund und Ländern begründet werden. Das ist gut so!

Die Kulturminister der Länder erhalten durch dieses Gesetz jetzt die Möglichkeit, eine Strategie zur baldigen Öffnung der Kultureinrichtungen vorzulegen. Wir erwarten, dass die Kulturminister diese Aufgabe beherzt angehen und ihrer Verantwortung gerecht werden. Der Kulturbereich muss so schnell wie möglich wieder geöffnet werden.

Noch bis mindestens zum 20. Dezember wird der Lockdown für Kultureinrichtungen fortgeführt. Das bedauere ich sehr, aber wir müssen sehen, dass das Infektionsgeschehen es noch nicht zulässt, den Lockdown zu beenden.

Der Kulturbereich ist fast durchgängig seit März im Lockdown. Es muss jetzt geklärt werden, wie lange wir noch diese Sonderlasten tragen müssen, oder ob nicht auch andere Bereiche, wie z. B. der Handel, einen Teil der notwendigen Beschränkungen übernehmen sollten.

Was auch jetzt Anfang Dezember 2020 fehlt, ist die konkrete Perspektive. Wie geht es weiter? Das fragen sich viele Unternehmerinnen und Unternehmer, wie lange kann ich noch durchhalten, die Mitarbeitenden in Kurzarbeit schicken, soll ich weiter Schulden anhäufen und dann warten, dass es wieder besser wird, aufwärts geht. Doch wie lange ist dies möglich? Wie lange noch können weitere Förderprogramme aufgelegt werden, um über die schlimmsten Durststrecken hinwegzukommen? Wird noch das dicke Ende kommen, wenn die Pandemie überwunden ist und das jetzt verwandte Geld durch Einsparungen in den öffentlichen Haushalten wieder eingesammelt wird? Erste Kommunen haben bereits deutliche Kürzungen im Kulturetat angekündigt. Viele offene Fragen.

Der Kulturbereich hat eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe zu erfüllen, gerade auch in der Not. Das darf nicht vergessen werden. Die Menschen im Kulturbereich haben viel zu sagen, zu zeigen und zu spielen. Die Menschen im Kulturbereich entführen uns in neue Welten. Die Menschen im Kulturbereich machen mit ihrer Arbeit Freude, gerade auch in schweren Zeiten. Die Menschen im Kulturbereich sind diejenigen, die wichtige gesellschaftliche Debatten führen.

Ihr

Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates

Reformierte Grundsicherung – wie geht es jetzt weiter? – Neu- bzw. Weiterbewilligung

„Wenn ihr davon ausgeht, Grundsicherung beziehen zu können – dann lasst euch nicht abwimmeln“. Das ist die Message, die Andreas Stankewitz als Gast der Telko „Reformierte Grundsicherung – wie geht es jetzt weiter? – Neu- bzw. Weiterbewilligung“ des VGSD – Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. – seinen Zuhörern ans Herz legt.

Wer derzeit pandemiebedingt in Not gerät, kann bis 31. März 2021 vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beantragen. Wer über „erhebliches Vermögen“ verfügt, ist hierbei nicht automatisch außen vor, betonte Andreas im Gespräch mit den Moderatoren Sebastian Schulz und Lars Bösel. In diesem Fall werde im Detail geprüft, ob das Vermögen für die Grundsicherung herangezogen werden kann. Generell profitieren Antragsteller aktuell von einem höheren Schonvermögen und der Anerkennung von Wohn- und Heizkosten, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung nachzuweisen sei.

Hier der Link zum Video der Telko:
https://www.vgsd.de/ergebnisse-der-telko-reformierte-grundsicherung-wie-geht-es-jetzt-weiter-neu-bzw-weiterbewilligung/?utm_source=VGSD%20e.V.%20Newsletter&utm_campaign=0fb47cb32b-Ergebnisse_Grundsicherung_201202&utm_medium=email&utm_term=0_57e5bd8ca5-0fb47cb32b-60239541

Robert Habeck: Kultur im Ministeriumszuschnitt aufwerten – Kommt in der nächsten Legislaturperiode ein vollwertiges Bundeskulturministerium?

Berlin, den 01.12.2020. Der Deutsche Kulturrat fordert schon sehr lange die Schaffung eines Bundeskulturministeriums. Die nächste Bundesregierung wird im Herbst 2021 entscheiden, ob sie ein Kulturministerium auf Bundesebene einrichten will. Die Weichen für diese Entscheidungen werden in den nächsten Monaten in den Parteizentralen gestellt.

Im Interview in der aktuellen Doppelausgabe Dezember/Januar von Politik & Kultur, der Zeitung des Deutschen Kulturrates, sagte Robert Habeck, Bundesvorsitzender von Bündnis 90/Die Grünen: „Kultur ist nicht nur etwas, was Spaß macht, sondern sie schafft die Räume und Diskurse, in denen eine Gesellschaft sich über sich selbst verständigt. Deswegen meine ich, dass das auch institutionell auf Bundesebene geändert werden muss. Mir scheint, dass die Anbindung im Kanzleramt nicht genug Kraft entfaltet hat. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Kultur im Ministeriumszuschnitt aufgewertet wird, mit einem eigenen Budget und Portfolio.“

1998 machte der Deutsche Kulturrat die Stärkung der Bundeskulturpolitik zum Wahlkampfthema. Ergebnis war die Schaffung des Amtes der Kulturstaatsministerin im Bundeskanzleramt und die Einsetzung des Kulturausschusses im Deutschen Bundestag. Jetzt ist es Zeit, den zweiten Schritt zu tun und in der kommenden Legislaturperiode ein vollwertiges Kulturministerium auf der Bundesebene zu schaffen.

Olaf Zimmermann, Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, sagte: „Der Bund wurde vor mehr als 20 Jahren, 1998, kulturpolitisch wachgeküsst. Das Amt der Beauftragten für Kultur und Medien im Bundeskanzleramt hat sich in den zwei Jahrzehnten sehr gut entwickelt und Reputation erworben, sodass es fälschlicherweise oft als Ministerium wahrgenommen wird. Im nächsten Jahr nach der Bundestagswahl wird sich zeigen, ob die neue Bundesregierung bereit ist, den überfälligen Schritt zur Stärkung der Bundeskulturpolitik zu gehen. Der Bundesvorsitzende von Bündnis 90/Die Grünen, Robert Habeck, ist bereit, diesen Schritt zu gehen. Das ist ein gutes Signal!“

Lesen Sie das Interview mit Robert Habeck hier.

Novemberhilfe ist für Kulturschaffende gedacht!

Soloselbständige können 75% des Umsatzes von Nov. 2019 oder vom durchschnittlichen Jahresumsatz umgerechnet auf 4 Wochen Schließungszeit beantragen, wenn sie mind. 80% ihre Hauptberufs im Veranstaltungsbereich umsetzen.

Als Berechnungszeitraum entweder Umsätze aus November 2019 oder Jahresdurchschnitt 2019 angeben.

Abzuziehende Umsätze November 2020 NUR für Leistungen in diesem November! Auch keine Überbrückungshilfe!

Soloselbständige mit geschäftlichem Elster-Zugang können jetzt direkt beantragen, wer schon Überbrückungshilfe I oder II beantragt hat sowie weitere Unternehmen nur per Steuerberatung.

Antragsstellung ist bis Januar möglich.

Hier Antrag stellen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Weitere Infos auf www.alarmstuferot.de

Das heißt, Künstler:innen, Techniker:innen etc., die zu mind. 80% von Veranstaltungen leben, sind antragsberechtigt!
Geld soll sehr schnell kommen!


Nochmal Definition Hauptberuf laut dieser Vollzugshinweise:

Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sind dann … im Haupterwerb tätig, wenn sie die Summe ihrer Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 % aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielen.

Definition Soloselbständig: selbständig im Hauptberuf und keine Vollzeitangestellten!

Tipps:
Falls Elster-Zertifikat nicht akzeptiert wird, handelt es sich wohl um eines zur privaten Steuernummer. Dann muss ein neues beantragt werden für die Selbständigkeit. Code wird per Post zugesendet.

Vorher Tipps von Alarmstufe Rot lesen, weil Antragstellende selbst angeben müssen, ob sie direkt, indirekt, über Dritte betroffen oder Mischbetrieb sind.

Vorher inländlische Netto-Umsätze ausrechnen: entweder Nov oder er Durchschnitt aus dem ganzen Jahr 2019.