Novemberhilfe ist für Kulturschaffende gedacht!

Soloselbständige können 75% des Umsatzes von Nov. 2019 oder vom durchschnittlichen Jahresumsatz umgerechnet auf 4 Wochen Schließungszeit beantragen, wenn sie mind. 80% ihre Hauptberufs im Veranstaltungsbereich umsetzen.

Als Berechnungszeitraum entweder Umsätze aus November 2019 oder Jahresdurchschnitt 2019 angeben.

Abzuziehende Umsätze November 2020 NUR für Leistungen in diesem November! Auch keine Überbrückungshilfe!

Soloselbständige mit geschäftlichem Elster-Zugang können jetzt direkt beantragen, wer schon Überbrückungshilfe I oder II beantragt hat sowie weitere Unternehmen nur per Steuerberatung.

Antragsstellung ist bis Januar möglich.

Hier Antrag stellen: https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Novemberhilfe/novemberhilfe.html
Weitere Infos auf www.alarmstuferot.de

Das heißt, Künstler:innen, Techniker:innen etc., die zu mind. 80% von Veranstaltungen leben, sind antragsberechtigt!
Geld soll sehr schnell kommen!


Nochmal Definition Hauptberuf laut dieser Vollzugshinweise:

Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe sind dann … im Haupterwerb tätig, wenn sie die Summe ihrer Einkünfte im Jahr 2019 zu mindestens 51 % aus ihrer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit erzielen.

Definition Soloselbständig: selbständig im Hauptberuf und keine Vollzeitangestellten!

Tipps:
Falls Elster-Zertifikat nicht akzeptiert wird, handelt es sich wohl um eines zur privaten Steuernummer. Dann muss ein neues beantragt werden für die Selbständigkeit. Code wird per Post zugesendet.

Vorher Tipps von Alarmstufe Rot lesen, weil Antragstellende selbst angeben müssen, ob sie direkt, indirekt, über Dritte betroffen oder Mischbetrieb sind.

Vorher inländlische Netto-Umsätze ausrechnen: entweder Nov oder er Durchschnitt aus dem ganzen Jahr 2019.