„Wenn ihr davon ausgeht, Grundsicherung beziehen zu können – dann lasst  euch nicht abwimmeln“. Das ist die Message, die Andreas Stankewitz als  Gast der Telko „Reformierte Grundsicherung – wie geht es jetzt weiter? –  Neu- bzw. Weiterbewilligung“ des VGSD – Verband der Gründer und  Selbstständigen Deutschland e. V. – seinen Zuhörern ans Herz legt.
Wer derzeit pandemiebedingt in Not gerät, kann bis 31. März 2021   vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beantragen. Wer über   „erhebliches Vermögen“ verfügt, ist hierbei nicht automatisch außen vor,   betonte Andreas im Gespräch mit den Moderatoren Sebastian Schulz und   Lars Bösel. In diesem Fall werde im Detail geprüft, ob das Vermögen für   die Grundsicherung herangezogen werden kann. Generell profitieren   Antragsteller aktuell von einem höheren Schonvermögen und der   Anerkennung von Wohn- und Heizkosten, ohne dass die Angemessenheit der   Wohnung nachzuweisen sei. 
 
Hier der Link zum Video der Telko:
https://www.vgsd.de/ergebnisse-der-telko-reformierte-grundsicherung-wie-geht-es-jetzt-weiter-neu-bzw-weiterbewilligung/?utm_source=VGSD%20e.V.%20Newsletter&utm_campaign=0fb47cb32b-Ergebnisse_Grundsicherung_201202&utm_medium=email&utm_term=0_57e5bd8ca5-0fb47cb32b-60239541 

