Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung beinhaltet auch einiges Neuregelgungen für Kreative und Soloselbstständige.
Hier der Überblick:
– geplante nochmalige Senkung der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
– Mit der Fortführung der Neustarthilfe und vor allem der Festschreibung von Hilfen zur Lebenshaltung für betroffene Selbstständige im Infektionsschutzgesetz werden zentrale Forderungen erfüllt und die SPD gesteht ein, dass die Coronahilfen der Großen Koalition an den Bedürfnissen der Soloselbstständigen vorbei ausgestaltet waren.
– Sehr erfreulich ist die angekündigte (von einem Arbeitslosengeldanspruch unabhängige) neue Gründungsförderung.
– Gleich an zwei Stellen (Statusfeststellungsverfahren, Bürokratieabbau) ist zudem die Rede von einer verstärkten Beteiligung von Selbstständigen an den betreffenden Gesetzesprojekten: Das eröffnet die Chance, zu praxisnah gestalteten Gesetzen beizutragen.
– Auch die Verbesserung des Zugangs zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Schritt nach vorn, dem aber (ebenso wie bei den GKV-Beiträgen) weitere folgen müssen.
– Auch bei den Themen „Elterngeld für Selbstständige“ sowie „Abmahnmissbrauch“ sind weitere Verbesserungen angekündigt.
– KSK-Versicherte profitieren bei „Brotjobs“ auch nach der Corona-Krise von einer höheren Verdienstgrenze. (1.300 € zuästzlich im Monat aus nicht-künstlerischer, selbstständiger Arbeit)
Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass die neue Staatministerin für Kultur und Medien diese, im Koalitionsvertrag verankerten, Versprechen auch zur Umsetzung bringen wird.