Warum es wichtig ist, nicht aufzugeben, sondern sich gegen die Rückzahlungsforderungen der Landesregierungen zu stellen.
Kurz vor Weihnachten haben wir von mehreren unserer Mitglieders erfahren, dass sie von ihrer Landesregierung einen Brief erhalten haben, in dem sie aufgefordert werden, selbst zu berechnen und zu entscheiden, ob sie einen Teil der ausgezahlten Corono-Soforthilfe zurück bezahlen müssen.
Jetzt liegt hierzu ein Urteil des OLG Düsseldorf vor, dass als Vorbild für alle Soloselbstständigen zählt.
Es nimmt in erfreulicher Weise die Lebenswelt von Selbstständigen in den Blick und liefert einen wichtigen Beitrag zur Abgrenzung von haupt- und nebenerwerblicher Selbstständigkeit.
In dem Fall, der dem Urteil zu Grunde liegt, wurde der Betroffenen vorgeworfen, dass ihre selbstständige Tätigkeit nicht im Haupterwerb ausgeübt hat. (Nur für selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb durfte jedoch Corona-Soforthilfe beantragt werden.)
Wann also liegt eine selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb vor?
Wenn das erzielte Einkommen mehr als die Hälfte des persönlichen Einkommens ausmacht, sagte die Staatsanwaltschaft. Das sei das relevante Kriterium.
„Es handelt sich um eine Grundsatzentscheidung“
Dem hat das OLG Düsseldorf nun widersprochen.
Es geht, ganz anders als die Staatsanwaltschaft, auf die tatsächliche Lebenswelt von Selbstständigen ein und nimmt das ganze Bild in den Blick.
Es komme auch darauf an, wie viel Zeit und Geld die selbstständig tätige Person investiere und in welchem Stadium ihrer Selbstständigkeit sie sich befinde.
„Selbst wenn anfängliche Gewinne nach dem Beginn einer selbstständigen Tätigkeit fehlen sollten, wäre dies durchaus üblich und nähme der gewerblichen Tätigkeit nach Ansicht des Senats nicht die Qualifizierung als Haupterwerbstätigkeit“, heißt es im Urteil.
„Überdurchschnittlich hohe persönliche Belastung“
Zweifel hatte die Staatsanwaltschaft auch an der hohen Arbeitszeit im vorliegenden Fall.
Auch hier ging das Gericht auf die besondere Situation von Selbstständigen ein: „Zutreffend deuten die Ausführungen des Landgerichts darauf hin, dass Jungunternehmer ebenso wie Berufsanfänger – jedenfalls zu Beginn ihrer Tätigkeit und für einen überschaubaren Zeitraum – bereit sind, überdurchschnittlich hohe persönliche Belastungen hinzunehmen.“
Ihr seht, dass es sich macht, sich gegen Rückzahlungsforderungen der Landesregierungen zu wehren.
Wenn es auf Euch trifft, dass Ihr Gelder zurückzahlen sollt, schickt uns den Brief in Kopie zu.
Wir werden mit den Landesregierungen Kontakt aufnehmen.
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