Am letzten Freitag fand der erste Fashion.Flash Cultures.Cast mit RA Philipp Obladen zu den Themen Rechtsschutz, Urheber- und Nutzungsrecht statt. Den Podcast findet Ihr jetzt unter:
Deutscher Kulturrat: Kulturpolitische Wünsche für 2022: Reden ist Silber, handeln ist Gold
Deutscher Kulturrat formuliert 12 Wünsche an die neue Bundesregierung
Berlin, den 03.01.2022. Das Jahr 2022 beginnt mit einer neuen Coronapandemiewelle, diesmal mit Omikron. Auch in diesem Jahr wird ein wesentliches Thema für den Deutschen Kulturrat der Einsatz für möglichst gute Rahmenbedingungen für den Kultur- und Medienbereich in der Pandemie sein. Die Kulturpolitik darf sich darin aber nicht erschöpfen, unser Apell geht an die neue Bundesregierung mit Tatkraft die Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umzusetzen.
Konkret hat der Deutsche Kulturrat folgende Wünsche an die neue Bundesregierung:
1. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil, MdB erklärt die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage der Künstlerinnen und Künstler zur Chefsache. Er verbessert die Arbeitslosenversicherung für Freiberuflerinnen und Freiberufler, ebnet den Weg für die bessere Einbeziehung von Selbständigen in die gesetzliche Rentenversicherung, macht sich auf EU-Ebene dafür stark, dass Soloselbständige Tarifverhandlungen führen können, und bezieht Selbständige in seine Initiativen zur Stärkung der beruflichen Weiterbildung ein.
2. Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck, MdB macht sich für Kultur- und Kreativwirtschaft stark und setzt gerade mit Blick auf Nachhaltigkeits- und Klimainitiativen einen besonderen Akzent auf die Impulse, die von dieser Branche ausgehen.
3. Bundesjustizminister Marco Buschmann, MdB hält Kurs bei Urheberrechtsreformen und berücksichtigt die Interessen der Urheberinnen und Urheber, einschließlich der Leistungsschutzberechtigten, der Kulturunternehmen als Verwerter und Ermöglicher künstlerischer und kreativer Leistungen sowie der Nutzer also der Kultur-, Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, die Kunst und Kultur zugänglich machen.
4. Bundesfinanzminister Christian Lindner, MdB setzt ein kulturfreundliches Steuerrecht um und ermöglicht die steuerliche Abschreibung von privaten Investitionen in Kunst und Kultur.
5. Bundesinnenministerin Nancy Faeser hält am Ziel des Zusammenhaltes in Vielfalt fest und nutzt hierfür die zivilgesellschaftlichen Initiativen.
6. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach, MdB erkennt den Kulturbereich als eigenständigen Bereich an und subsumiert ihn nicht mehr unter Freizeit. Der besondere grundgesetzliche Schutz von Kultur und Wissenschaft findet bei den Veränderungen des Infektionsschutzgesetzes Anwendung.
7. Bundesfrauen- und -engagementministerin Anne Spiegel nimmt die unterschiedlichen Handlungsfelder der Gleichstellungspolitik in den Blick und legt einen besonderen Akzent auf den Kultur- und Medienbereich. Sie stärkt das bürgerschaftliche Engagement in seinem Eigensinn und seiner Staatsferne.
8. Bundesbildungs- und -wissenschaftsministerin Bettina Stark-Watzinger, MdB nimmt in der Wissenschaftspolitik die Stärken der Kultur- und Geisteswissenschaften besonders in den Blick und setzt weitere Schwerpunkte in der kulturellen Bildung.
9. Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir, MdB rückt die Stärken von ländlichen Räumen in den Vordergrund und erkennt die Bedeutung der kulturellen Infrastruktur gerade im ländlichen Raum an.
10. Bundesaußenministerin Annalena Baerbock, MdB verstärkt die Verbindung von Kulturpolitik im Inland und Auswärtiger Kultur- und Bildungspolitik.
11. Die Staatsministerin für Migration, Flüchtlinge und Integration Reem Alabali-Radovan, MdB führt den Dialog mit der Zivilgesellschaft, um den Zusammenhalt in Vielfalt in Deutschland zu verbessern.
12. Bei der Staatsministerin für Kultur und Medien Claudia Roth, MdB laufen die verschiedenen Fäden aus den mit Kultur, Medien und Kreativwirtschaft befassten Ministerien zusammen. Sie setzt sich für die Autonomie von Kunst und Kultur und geeignete Rahmenbedingungen ein.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Das Jahr ist noch jung, die Gelegenheit ist günstig, um Wünsche an die Mitglieder der neuen Bundesregierung zu formulieren. Die Rahmenbedingungen für Kunst und Kultur werden in verschiedenen Ministerien gestaltet. Der Deutsche Kulturrat setzt sich für die unterschiedlichen Anliegen aus dem Kulturbereich, seien es die der Künstlerinnen und Künstler, die der Kultureinrichtungen, die der Kulturvereine und nicht zuletzt die der Kulturunternehmen, ein. Unsere Erwartungen an die neue Bundesregierung sind hoch, nur im Zusammenspiel verschiedener Bundesministerien, können die Rahmenbedingungen für den Kulturbereich nachhaltig verbessert werden. Reden ist Silber, handeln ist Gold!“
Deutscher Kulturrat: Infektionsschutzgesetz: In letzter Minute geändert – Kunstfreiheit muss beachtet werden
Deutscher Kulturrat begrüßt Teilerfolg
Berlin, den 10.12.2021. Im Deutschen Bundestag wird seit 9 Uhr das Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (Infektionsschutzgesetz) in 2. und 3. Lesung beraten und voraussichtlich verabschiedet.
Die erste Lesung fand am 07.12.2021 statt. Der Hauptausschuss des Deutschen Bundestag führte am 08.12.2021 eine Anhörung durch, zu der der Deutsche Kulturrat, vertreten durch seinen Geschäftsführer Olaf Zimmermann, eingeladen war.
In seiner Stellungnahme zur Anhörung hat der Deutsche Kulturrat auf die Bedeutung der Kunstfreiheit hingewiesen und moniert, dass Freizeit- oder Kultureinrichtungen in einem Begriffspaar im Infektionsschutzgesetz genannt werden. Ebenfalls hat der Deutsche Kulturrat gefordert, dass bei möglichen Schließungen von Kultureinrichtungen oder der Untersagung von Kulturveranstaltungen die grundgesetzlich verbriefte Kunstfreiheit beachtet werden muss. Dies muss zumindest in der Gesetzesbegründung deutlich gemacht werden, forderte der Deutsche Kulturrat.
In der heute Morgen vorgelegten Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestags (Drucksache 20/250) steht nun in der Begründung: „Bei Untersagungen oder Beschränkungen im Bereich der Kultur muss daher der Bedeutung der Kunstfreiheit ausreichend Rechnung getragen werden.“
Der Deutsche Kulturrat dankt den Abgeordneten des Deutschen Bundestags, die sich für diese wichtige Änderung in letzter Minute eingesetzt haben. Nun wird zumindest in der Gesetzbegründung der Unterschied zwischen Freizeiteinrichtungen und Kultureinrichtungen deutlich und eine Schranke für die Schließung von Kultureinrichtungen aufgebaut.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Theater, Museen, Bibliotheken, Konzerthäuser sind viel mehr als reine Freizeitorte, es sind die Orte, an denen Kunst, die nach unserer Verfassung (GG Art. 5, Abs. 3) unter besonderem Schutz steht, präsentiert wird. Es ist gut, dass dies nun zumindest in der Gesetzesbegründung durch den Verweis auf die Kunstfreiheit, die bei Untersagungen oder Beschränkungen den Kulturbereich betreffend beachtet werden muss, deutlich gemacht wird. Noch schöner wäre es, wenn Freizeit- und Kultureinrichtungen in dem Gesetz nicht in einem Atemzug genannt würden. Doch wird dies vermutlich nicht die letzte Änderung des Infektionsschutzgesetzes gewesen sein, sodass beim nächsten Anlauf hoffentlich gleich die Kultur angemessen berücksichtigt wird. Das Wichtigste allerdings ist und bleibt in der aktuellen Situation: Impfen, Impfen, Impfen.“
Koalitionsvertrag – Das Wichtigste für Kreative
Der Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung beinhaltet auch einiges Neuregelgungen für Kreative und Soloselbstständige.
Hier der Überblick:
– geplante nochmalige Senkung der Mindestbeiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung.
– Mit der Fortführung der Neustarthilfe und vor allem der Festschreibung von Hilfen zur Lebenshaltung für betroffene Selbstständige im Infektionsschutzgesetz werden zentrale Forderungen erfüllt und die SPD gesteht ein, dass die Coronahilfen der Großen Koalition an den Bedürfnissen der Soloselbstständigen vorbei ausgestaltet waren.
– Sehr erfreulich ist die angekündigte (von einem Arbeitslosengeldanspruch unabhängige) neue Gründungsförderung.
– Gleich an zwei Stellen (Statusfeststellungsverfahren, Bürokratieabbau) ist zudem die Rede von einer verstärkten Beteiligung von Selbstständigen an den betreffenden Gesetzesprojekten: Das eröffnet die Chance, zu praxisnah gestalteten Gesetzen beizutragen.
– Auch die Verbesserung des Zugangs zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung ist ein wichtiger Schritt nach vorn, dem aber (ebenso wie bei den GKV-Beiträgen) weitere folgen müssen.
– Auch bei den Themen „Elterngeld für Selbstständige“ sowie „Abmahnmissbrauch“ sind weitere Verbesserungen angekündigt.
– KSK-Versicherte profitieren bei „Brotjobs“ auch nach der Corona-Krise von einer höheren Verdienstgrenze. (1.300 € zuästzlich im Monat aus nicht-künstlerischer, selbstständiger Arbeit)
Wir hoffen und wünschen uns sehr, dass die neue Staatministerin für Kultur und Medien diese, im Koalitionsvertrag verankerten, Versprechen auch zur Umsetzung bringen wird.
Thomas Rath – Designer des Jahres
Während der festlichen Gala am 20. November im Fürstensaal der Residenz Würzburg erhielt der internationale Designer und Modeunternehmer Thomas Rath
die Auszeichnung Designer des Jahres
vom VDMD und COUNCIL für KUNST und DESIGN.
Hier finden Sie die Fotostrecken des gesamten Abends, sowie, sobald sie fertig gestellt wurden, die Video-Aufnahmen.
Wir wünschen Ihnen viel Spaß beim Anschauen.
Sollten Sie die Bilder in Originalgröße brauchen, schicken Sie bitte eine E-Mail an info@artdesigncouncil.de.
Deutscher Kulturrat: EILMELDUNG: Koalitionsvertrag und Kultur – Freude und Trauer liegen eng beieinander
Viele Forderungen des Kulturrates aufgenommen, Bundeskulturministerium kommt nicht
Berlin, den 24.11.2021. Heute Nachmittag wurde der Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgestellt. Die traurige Nachricht gleich vorab, es wird kein Bundeskulturministerium geben. Es bleibt dabei, dass im Bundeskanzleramt eine Staatsministerin für Kultur und Medien arbeiten wird. Das Amt wird an Bündnis 90/Die Grünen gehen. Eine andere wichtige Forderung aus dem Bundestagswahlkampf wurde aufgenommen, das Staatsziel Kultur soll im Grundgesetz verankert werden.
Strukturen: Es soll ein Plenum der Kultur etabliert werden, an dem Länder, Kommunen, Kulturproduzenten, Verbände und Zivilgesellschaft (!) beteiligt werden, um die Kooperation zu verbessern. Für die Kultur- und Kreativwirtschaft soll ein Ansprechpartner bzw. eine Ansprechpartnerin bei der Bundesregierung verankert werden. Eingerichtet werden soll eine zentrale Anlaufstelle „green culture“ sowie ein Kompetenzzentrum für digitale Kultur. Eine „Bundesstiftung industrielles Welterbe“ soll eingerichtet werden. Ein Sonderprogramm „Globaler Süden“ soll geschaffen werden.
Als weitere wichtige Themen werden unter anderem benannt:
– Verbesserung der sozialen Lage: Hier soll dem Gender Pay Gap entgegengewirkt und bspw. die Amtszeit in Jurys begrenzt werden. Es soll eine Berichterstattung zur sozialen Lage geben und Mindesthonorierungen in Förderrichtlinien des Bundes aufgenommen werden. Soloselbständige und hybrid Beschäftigte sollen besser abgesichert und die Künstlersozialkasse finanziell stabilisiert werden.
– Kulturförderung: Die Neustart-Programme sollen fortgeführt werden, um den Übergang aus der Pandemie abzusichern. Die Kulturstiftung des Bundes und die Bundeskulturfonds sollen als Innovationstreiber gestärkt werden. Besonderes Augenmerk soll auf den ländlichen Raum gerichtet werden.
– Urheberrecht: Es soll einen fairen Interessenausgleich geben, faire Rahmenbedingungen für E-Lending in Bibliotheken und die Vergütungssituation für kreative und journalistische Inhalte verbessert werden.
– Medien: Die Kohärenz zwischen Europa-, Bundes- und Landesrecht soll optimiert werden. Dies soll in einer Bund-Länder-AG erfolgen. Die flächendeckende Versorgung mit periodischen Presseerzeugnissen soll gewährleistet und ggfs. gefördert werden. Hassrede und Desinformation sollen bekämpft werden.
– Erinnerungskultur: Das Bundesprogramm „Jugend erinnert“ soll verstetigt und modernisiert werden. Die Restitution von NS-verfolgungsbedingt entzogenem Kulturgut soll verbessert werden. Die Bundesstiftung Aufarbeitung soll gestärkt werden.
– Koloniales Erbe: Die Digitalisierung und Provenienzforschung zu Sammlungsgut aus kolonialen Kontexten soll vorangetrieben werden. Die Rückgabe von Objekten aus kolonialen Kontexten soll unterstützt werden.
– Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik: Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll weiter gestärkt, flexibilisiert und über Ressortgrenzen koordiniert werden. Die Mittlerorganisationen sollen gestärkt und ihnen in der kulturellen Bildung neue Präsenzformate in Deutschland ermöglicht werden. Hervorgehoben wird die Aussöhnung mit Namibia, die in einem gemeinsamen Prozess der Aufarbeitung münden soll.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Nun ist die Katze aus dem Sack, der Koalitionsvertrag liegt auf dem Tisch. Sehr bedauerlich ist, dass kein Bundeskulturministerium eingerichtet wird. Ansonsten werden viele von unseren Forderungen aufgegriffen. Besonders wichtig sind dabei die Verbesserung der sozialen Lage der Künstlerinnen und Künstler, die Stärkung der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie der Ausbau der Bundeskulturfonds und der Bundeskulturstiftung zu Innovationstreibern. Der Kulturbereich ist durch die Pandemie tief getroffen, die Setzung von kulturfreundlichen Rahmenbedingungen auf der Bundesebene war noch nie so wichtig wie heute. Die Verantwortung für die Bundeskulturpolitik liegt in der kommenden Bundesregierung zum ersten Mal in der Verantwortung von Bündnis 90/Die Grünen. Wir wünschen für diese wichtige Arbeit viel Erfolg.“
Thomas Rath ist Designer des Jahres
Am 20. November haben der COUNCIL für KUNST und DESIGN und der VDMD im Fürstensaal der Residenz Würzburg den Modeschöpfer und Stardesigner Thomas Rath als Designer des Jahres ausgezeichnet.
Im Rahmen des Galaevents hielten Mara Michel (CEO VDMD), Christiane Soyke (Mitglieder der Chefredaktion der BUNTEN) und Andrea Verpoorten (Rechtsanwältin und Cousine von Thomas Rath) wunderbare Reden und Laudationen auf Thomas Rath.
Hier der Link zum Video:
Künstlersozialversicherung: Pandemiebedingte Ausnahmeregelungen sollen auch 2022 gelten
Hauptausschuss des Bundestages nimmt Forderung des Deutschen Kulturrates auf
Berlin, den 17.11.2021. Morgen Vormittag findet die zweite und dritte Beratung des von den Fraktionen SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP eingebrachten Entwurfs eines „Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ statt. Es gibt nun eine Beschlussempfehlung und den Bericht des Hauptausschusses (Drucksache 20/78) der eine wichtige Forderung des Deutschen Kulturrates aufnimmt.
Der Deutsche Kulturrat hatte am 11. November die folgende Mitteilung versendet: Ampel: Erste Bewährungsprobe für die Kultur heute im Bundestag. Hierin forderten wir eine dringende Nachbesserung im Infektionsschutzgesetz, damit wie schon wie im Jahr 2021 die in der Künstlersozialversicherung Versicherten ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat (5.400 Euro/Jahr) aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung soll nun, wie von uns gefordert, bis zum 31.12.2022 verlängert werden. Die Zuverdienstmöglichkeit beträgt damit bis Ende 2022, wie bereits 2021, 1.300 Euro/Monat (15.600 Euro/Jahr).
Schon im ersten Entwurf des Infektionsschutzgesetzes war vorgesehen, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das erforderliche Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme findet sich nun auch in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses. Sie ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter gerade wieder dramatisch verschlechtert.
Die Versicherungspflicht und damit die Mitgliedschaft in der Künstlersozialkasse bleibt nämlich nur bestehen, solange das Arbeitseinkommen der versicherten Künstlerinnen und Künstler nicht mehr als zweimal innerhalb von sechs Kalenderjahren die Grenze von 3.900 Euro im Jahr unterschreitet. Ein Unterschreiten der Grenze soll nun, wie bereits in den Jahren 2020 und 2021, auch 2022 unberücksichtigt bleiben.
Der Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates, Olaf Zimmermann, sagte: „Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Es ist gut, dass in der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses des Deutschen Bundestages unsere Forderung aufgenommen wurde, die Zuverdienstmöglichkeit aus nicht-künstlericher Arbeit für Mitglieder der Künstlersozialversicherung bis mindestens Ende 2022 auf dem deutlich erhöhten Satz zu halten. Die Künstlerinnen und Künstler in unserem Land kämpfen mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mittel gegen die Auswirkungen der Pandemie an. Wenn sie nun auch im kommenden Jahr ein Teil ihres Einkommens aus selbständiger nicht-künstlericher Tätigkeit bestreiten müssen, werden sie dafür nicht auch noch bestraft und bleiben weiterhin Mitglied in der Künstlersozialkasse. Wenn der Deutsche Bundestag morgen der Beschlussempfehlung des Hauptausschusses zustimmt, wird ein wichtiger Schritt zu besseren Absicherung der Kulturschaffenden in der Pandemie erreicht.“
Corona versus Kultur #35
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Politik hat wieder einmal die Pandemie unterschätzt und nicht rechtzeitig und konsequent gehandelt. Natürlich brauchen wir, um diese Pandemie dauerhaft im Zaum zu halten, eine Impfpflicht für alle. Doch jetzt, wo das Kind im wahrsten Sinne des Wortes in den Brunnen gefallen ist, braucht es zusätzlich noch weiterer Maßnahmen, damit im Winter ein nicht noch größeres Sterben einsetzt.
2G, also der Zutritt nur für Geimpfte und Genesene in Kulturveranstaltungen, ist teilweise schon eingeführt und wird sich wohl bundesweit durchsetzen. Vieleicht brauchen wir sogar 2G+, also auch einen zusätzlichen Test, um nicht zu einem neuen Lockdown gezwungen zu sein.
Heute Morgen hat mich NDR Kultur gefragt, wie ich die Situation einschätze. Gerade für Menschen, die im Kulturbereich arbeiten und die schon seit zwei Jahren unter der Pandemie und den erschwerten Bedingungen leiden, ist die Grenze der Belastungsfähigkeit längst erreicht. Für sie wäre ein erneuter Lockdown „traumatisch“. Sowohl das ökonomische Überleben des Kulturbereichs ist bedroht als auch das künstlerische.
Das ganze Interview in NDR-Kultur können Sie hier nachhören.
Am Donnerstag findet im Deutschen Bundestag die zweite und dritte Lesung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (Drucksache 20/15) statt. Die Reform des Gesetzes hat mittelbare und unmittelbare Auswirkungen auf den Kulturbereich.
Bedingt durch die massiven o.g. Einschränkungen bei Kulturveranstaltungen wird sich die Lage im Kulturbereich weiter verschärfen. Veranstaltungen werden abgesagt oder verschoben, Vorhaben mit internationalen Künstlerinnen und Künstlern können nicht realisiert werden. Mit den verschiedenen Maßnahmen im Bereich der Künstlersozialversicherung, den Überbrückungshilfen des Bundeswirtschaftsministeriums, vereinfachten Vergabeverfahren und den BKM-Programmen NEUSTART KULTUR sowie Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen wurde und wird auf die Situation reagiert.
Überbrückungshilfen
Einige der Maßnahmen laufen allerdings zum 31.12.2021 aus. Das gilt beispielsweise für die im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verantworteten Überbrückungshilfen einschließlich der Neustarthilfe. Angesichts der aktuellen Situation fordern wir die Verlängerung dieser Hilfsprogramme.
Künstlersozialversicherung
Wir begrüßen, dass im „Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ vorgesehen ist, dass in der Künstlersozialversicherung Versicherte auch im Jahr 2022 das Mindesteinkommen unterschreiten können, ohne den Versicherungsschutz zu verlieren. Diese Maßnahme ist dringend erforderlich, da sich die Einnahmesituation vieler Versicherter noch nicht substanziell verbessert hat und, wenn man einen Blick auf die aktuelle Situation legt, auch kurzfristig nicht bessern wird.
Dringend nachgebessert werden muss in dem Gesetz, dass wie schon im Jahr 2021 in der Künstlersozialversicherung Versicherte ihren Kranken- und Pflegeversicherungsschutz auch im kommenden Jahr nicht verlieren, wenn sie mehr als 450 Euro/Monat aus nicht-künstlerischer selbständiger Tätigkeit verdienen. Die für dieses Jahr geltende Sonderregelung muss mindestens bis zum 31.12.2022 verlängert werden.
Sonderfonds für Kulturveranstaltungen
Auch sind im Sonderfonds für Kulturveranstaltungen bereits mehr als die Hälfte der geplanten Mittel von 2,5 Milliarden Euro durch Reservierungen belegt. Da jetzt eine Beantragungswelle wegen der 2G oder sogar 2G+ Regelungen bevorsteht, ist zu befürchten, dass die Mittel nicht ausreichen werden. Hier muss rechtzeitig nachgesteuert werden.
Die Coronapandemie macht keine Pause und richtet sich weder nach Bundestagswahlen noch nach Koalitionsverhandlungen. Es ist daher dringend erforderlich, dass die geschäftsführende Bundesregierung bestehende Hilfsmaßnahmen und Erleichterungen, die den Kulturbereich betreffen, jetzt verlängert und erweitert, damit keine Lücke in den Fördermaßnahmen entsteht.
Ebenso müssen die potenziellen Koalitionspartner (Ampel) jetzt Verantwortung übernehmen und sozialpolitische Weichen für das kommende Jahr stellen. Die Absicherung der soloselbständigen Kulturschaffenden über die Künstlersozialversicherung muss sich gerade in der Pandemie beweisen. Für die wahrscheinlich zukünftige Ampel-Regierung ist das am Donnerstag im Bundestag abschließend zu behandelnde Infektionsschutzgesetz ihre erste kulturpolitische Bewährungsprobe.
Mit freundlichen Grüßen
Olaf Zimmermann
Geschäftsführer des Deutschen Kulturrates
THOMAS RATH wird Designer des Jahres
THOMAS RATH erhält die AUSZEICHNUNG
DESIGNER DES JAHRES
vom COUNCIL für KUNST und DESIGN und VDMD
am Samstag, 20. November 2021 ab 18 Uhr
im Fürstensaal der Residenz Würzburg
im Rahmen unseres
KUNST.KULTUR.KONGRESSES
ZUKUNFTS.WERKSTATT für NACHHALTIGKEIT
KULTURGUT.MODE
Wir beginnen um 18 Uhr mit einem Get Together SEKT.EMPFANG
im FOYER des FÜRSTENSAALes der RESIDENZ WÜRZBURG.
Um 19 Uhr findet das festliche MENU
im historischen FÜRSTENSAAL selbst statt.
In diesem kulturellen Rahmen erhält THOMAS RATH seine Auszeichnung
DESIGNER DES JAHRES.
Die Laudatio wird CHRISTIANE SOYKE – Chefradaktion der BUNTEN
und ANDREA VERPOORTEN halten.
Musikalisch begleitet wird der Abend von den Geigen.Virtuos.innen FLORIAN MEIEROTT und MERLE KOETH.