„Wenn ihr davon ausgeht, Grundsicherung beziehen zu können – dann lasst euch nicht abwimmeln“. Das ist die Message, die Andreas Stankewitz als Gast der Telko „Reformierte Grundsicherung – wie geht es jetzt weiter? – Neu- bzw. Weiterbewilligung“ des VGSD – Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland e. V. – seinen Zuhörern ans Herz legt.
Wer derzeit pandemiebedingt in Not gerät, kann bis 31. März 2021 vereinfachten Zugang zur Grundsicherung beantragen. Wer über „erhebliches Vermögen“ verfügt, ist hierbei nicht automatisch außen vor, betonte Andreas im Gespräch mit den Moderatoren Sebastian Schulz und Lars Bösel. In diesem Fall werde im Detail geprüft, ob das Vermögen für die Grundsicherung herangezogen werden kann. Generell profitieren Antragsteller aktuell von einem höheren Schonvermögen und der Anerkennung von Wohn- und Heizkosten, ohne dass die Angemessenheit der Wohnung nachzuweisen sei.
Hier der Link zum Video der Telko:
https://www.vgsd.de/ergebnisse-der-telko-reformierte-grundsicherung-wie-geht-es-jetzt-weiter-neu-bzw-weiterbewilligung/?utm_source=VGSD%20e.V.%20Newsletter&utm_campaign=0fb47cb32b-Ergebnisse_Grundsicherung_201202&utm_medium=email&utm_term=0_57e5bd8ca5-0fb47cb32b-60239541