Updates zur Corona-Unterstützung für den Kulturbereich

Sie haben sicher mitbekommen, dass die Bundesregierung, (Bundeswirtschaftsministerium, Bundessozialministerium, Bundesfinanzministerium und die Staatsministerin für Kultur und Medien) wegen der (bis dato) Corona-Unterstützungen stark in die Kritik geraten sind.

Diese Kritik hat dazu geführt, dass die zuständigen Stellen stark nachbessern:

Insolvenzen:
Die teilweise Aussetzung der Insolvenzmeldepflicht soll noch einmal um ein bis zwei Monate verlängert werden.

Neustarthilfe für Soloselbstständige:

– Die Neustarthilfe kann von Solo-Selbständigen beantragt werden, die im Jahr 2019 mindestens 51 Prozent ihres Einkommens aus selbständiger Tätigkeit erwirtschaftet haben. Weiter können unständig Beschäftigte, z.B. Schauspielerinnen und Schauspieler, die Einkommen aus selbständiger Tätiger und unständiger Beschäftigung beziehen, die Neustarthilfe beantragen. Einkünfte aus unständiger Beschäftigung werden Umsätzen aus selbständiger Tätigkeit gleichgestellt.
– Solo-Selbständige können statt Fixkosten eine einmalige Betriebskostenpauschale ansetzen.Die volle Betriebskostenpauschale erhalten diejenigen, deren Umsatz im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Januar 2019 bis Juni 2019 um 60 Prozent oder mehr zurückgegangen ist.
– Bei der einmaligen Betriebskostenpauschale, also keiner Einzelerstattung von Betriebskosten, liegt der Referenzumsatz bei 50 Prozent des Gesamtumsatzes des Jahres 2019. Die maximale Höhe beträgt 7.500 Euro.
– Die Betriebskostenpauschale wird als Vorschuss gezahlt. Wird im Zeitraum Januar 2021 bis Juni 2021 ein höherer Umsatz erzielt, muss der Vorschuss anteilig zurückgezahlt werden.
– Der Betriebskostenzuschuss wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet. Sie kann, sofern erforderlich, zusätzlich beantragt werden. Die Grundsicherung bezieht sich auf die privaten Ausgaben. Der Betriebskostenzuschuss ist ein steuerbarer Zuschuss.

Überbrückungshilfe III (die 3. Phase der Unterstütungen während CORONA):
Bundesfinanzminister Olaf Scholz und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier planen, haben bei der Überbrückungshilfen III nachgebessert:

– Antragsberechtigt sind Unternehmen, die einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent infolge der Corona-Pandemie erlitten haben. Die Mittel müssen für die jeweiligen Monate beantragt werden. Der Referenzmonat ist der jeweilige Monat im Jahr 2019; also für den Dezember 2020 der Dezember 2019, für den Januar 2021 der Januar 2019 usw.Unternehmen, die bereits November- oder Dezemberhilfen beantragt haben, können für die Monate November und Dezember keine Überbrückungshilfe III beantragen.
– Alle Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis 750 Millionen Euro in Deutschland können die Hilfe beantragen.Die Überbrückungshilfe kann bis zu 1,5 Millionen Euro pro Monat betragen. Hier sind allerdings die beihilferechtlichen Obergrenzen zu beachten.
– Der Höchstbetrag für Abschlagszahlungen beträgt 100.000 Euro.
– Die Höhe der Zuschüsse orientiert sich am Umsatzrückgang im Vergleich zum Referenzmonat des Jahres 2019: bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 50 Prozent Erstattung von 40 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von 50 bis 70 Prozent Erstattung von 60 Prozent der förderfähigen Fixkosten, bei einem Umsatzrückgang von mehr als 70 Prozent Erstattung von 90 Prozent der förderfähigen Fixkosten.

Es wurde ein Musterkatalog für förderfähige Fixkosten erstellt, in dem diese beispielhaft aufgeführt werden. Zusätzlich können Investitionen in die Digitalisierung bei den Fixkosten berücksichtigt werden. Hier können auch Kosten berücksichtigt werden, die außerhalb des Förderzeitraums entstanden sind.

November- und Dezemberhilfen:
Die Abschläge für die November- und Dezemberhilfen werden von 50 000 auf 100 000 Euro verdoppelt.
Diese können bis zum 31.03. (Novemberhilfe), bzw. bis zum 30.04. (Dezemberhilfe) getrennt beantragt werden.
Genaue Informationen dazu findet Sie hier:
https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/fuer-solo-selbstaendige-und-unternehmen-der-kultur-und-kreativwirtschaft/

Arbeitslosenversicherung für Selbständige:
Aus dem Bundesarbeitsministerium ist zu hören, dass die strukturellen Verbesserungen für soloselbständige Kulturschaffende diskutiert werden sollen.

NEUSTART KULTUR:
Die vom Deutschen Kulturrat angestoßene Debatte über eine zweite Finanzierungsrunde für das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR (https://www.kulturrat.de/corona-pandemie/neustart-kultur/) nimmt langsam Fahrt auf.

Es ist gut, dass Kulturstaatsministerin Monika Grütters den Verbänden, Fonds und Institutionen den Vertrauensvorschuss gegeben hat, die richtigen Einzelprogramme für das Bundesprogramm NEUSTART KULTUR zu entwickeln.

Es zeigt sich, dass sie die Bedarfe der jeweiligen Szene, Gruppe oder auch künstlerischen Sparte kennen. Sie agieren flexibel und verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden Mitteln.

NEUSTART KULTUR wird von der Kulturszene angenommen. Es werden viel mehr Anträge gestellt, als positiv beschieden werden können. Die Mittel für NEUSTART KULTUR müssen daher dringend aufgestockt werden. NEUSTART KULTUR ist eine Erfolgsgeschichte in schweren Zeiten.

Förderungen durch die Länder:
Die Bundesländer haben ebenfalls wichtige Hilfsmaßnahmen für Unternehmen und Soloselbständige aus dem Kulturbereich aufgelegt. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier.
https://www.kulturrat.de/corona/massnahmen-der-laender/

Es geht voran. Kämpfen Sie daher weiter für Ihre Unterstützung und lassen Sie sich nicht unterkriegen.