Neues aus Schleswig-Holstein

Die #KulturhilfeSH (https://www.landeskulturverband-sh.de/) für Künstlerinnen und Künstler aus Schleswig-Holstein ist schwungvoll angelaufen. Einen Monat nach Antragsstart sind bereits über die Hälfte der zur Verfügung stehenden 3 Millionen Euro aus Landesmitteln belegt. Professionelle und hauptberuflich tätige Kunstschaffende können längstens bis zum 15. Mai Stipendien in Höhe von 2.000 Euro für die Aufrechterhaltung ihrer künstlerischen Arbeit unter Pandemiebedingungen beantragen. Die Abwicklung liegt in den bewährten Händen des Landeskulturverbandes.

Eine weitere Antragsmöglichkeit für Kulturschaffende ist die Neustarthilfe für Solo-Selbstständige (https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Neustarthilfe/neustarthilfe.html) im Rahmen der Überbrückungshilfe III des Bundes. Bei einem Umsatzeinbruch von mindestens 60 Prozent von Januar bis Juni 2021 im Vergleich zu 2019 kann ein Liquiditätsvorschuss von bis zu 7.500 Euro beantragt werden. Die Beantragung ist eigenständig, d.h. ohne Steuerberatungsbüro, möglich.