Zuweisung für den guten Zweck

Zuweisung für den guten Zweck
Geldauflagen und Bußgelder helfen Helfen

 

Informationen für Richter und Staatsanwälte

Geldauflagen sind ein wichtiger Beitrag zu unseren Hilfsmaßnahmen für Designer, Künstler, Existenzgründer dieser Sparten. Mit Ihrer Zuweisung ermöglichen Sie uns, jungen ambitionierten Künstlern, Designern, Existenzgründern und Schülern durch entsprechende Mentoring Maßnahmen bzw. die Bereitstellung von Präsentationsplattformen schnell und effizient zu helfen. Für diese wertvolle Unterstützung danken wir Ihnen herzlich!

Ihre Zuweisung ist bei uns in guten Händen:

  • Wir sind beim OLG Bamberg, am AG Würzburg sowie im Geldauflagenportal.de der Profund Media Services GmbH gelistet und leisten jährlich Rechenschaft über die Verwendung der erhaltenen Zuweisungen. Der Eintrag in weitere Listen ist geplant.
  • Wir garantieren absolute Diskretion über alle Informationen zu den jeweiligen Vorgängen.
  • Transparente Kontoführung: Für eingegangene Geldauflagen und Geldbußen stellen wir keine Spendenbescheinigung aus.
  • Wir berichten fristgerecht über eingehende oder ausgebliebene Zahlungen.


Anbei schicken wir Ihnen Informationsmaterial zu unserem Förderverein und geplanten Projekten, Adressaufkleber und unsere Geldauflagen-Überweisungsträger. Wenden Sie sich, auch bei Fragen oder Anregungen, gerne an unser
Service-Team!

Informationen für Zahlungspflichtige

Ihnen wurde die Zahlung einer Geldbuße auferlegt? Beim Förderverein Council für Kunst und Kultur kommt Ihre Bußgeldzahlung Menschen zugute, die durch uns über einzelne Projekte (Mentoring, Messeauftritte, Kongressteilnahmen, Workshops, Seminare, Wettbewerbs-teilnahmen) dahingehend gefördert werden, dass Sie von ihrer Profession her leben können, aus Hartz IV heraus wieder in den ersten Arbeitsmarkt finden.

Hier einige wichtige Informationen für Sie:

  • Bitte überweisen Sie ausschließlich auf unser Konto:
    IBAN: DE48 7905 0000 0048 6192 66, Sparkasse Mainfranken.
  • Geben Sie bei allen Zahlungen das Aktenzeichen an. Denn nur dann sind wir in der Lage, Ihre Zahlung dem Gericht zeitnah– zu Ihrer Entlastung– zu bestätigen.
  • Den Eingang Ihrer Zahlung müssen wir dem Gericht bestätigen. Auch nicht gezahlte Bußgelder melden wir dem Gericht nach Ablauf der angegebenen Frist.
  • Wir dürfen Ihnen für Ihre Zahlung keine Spendenbescheinigung ausstellen. Das heißt, Sie dürfen Ihre Zahlung steuerlich nicht geltend machen.
  • Falls Sie über eine Ratenzahlung oder den Aufschub der Zahlung verhandeln möchten, wenden Sie sich bitte direkt an das Gericht.